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Umkleideräume

Typische Gefährdungen in Umkleideräumen

Im Folgenden werden typische Gefährdungen in Umkleideräumen von Sporthallen aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.

Grundsätzlich sind für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte getrennte Umkleideräume mit jeweils eigener Toilette vorzusehen. Die Mindestraumhöhe beträgt 2,50 m. Barrierefreie Einzelumkleiden müssen mit WC, Dusche mit Klappsitz und Waschtisch ausgestattet sein.

Mangelhafte Beleuchtung

Die Mindestbeleuchtungsstärke in Umkleideräumen beträgt 200 lx. Im Bereich der Spiegel müssen mindestens 500 lx erreicht werden.

Beengte Verkehrsfläche

Eine ausreichende Verkehrsfläche in Umkleideräumen ist vorhanden, wenn der Abstand zwischen den Bänken mindestens 1,50 m beträgt. Wenn der Raum zwischen gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient, ist ein Abstand von 1,80 m notwendig.  

Unzureichende Sitzfläche

Die Sitzbankfläche eines Umkleideplatzes sollte mindestens 0,4 m breit und 0,3 m tief sein. Empfohlen wird eine Banktiefe von 0,5 m (mögliche Nutzung durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen). Die Umkleidebänke, insbesondere einteilige Bank-Ablage-Kombinationen, müssen ausreichend standsicher sein oder an der Wand bzw. am Boden befestigt werden.

Rutschige und nasse Böden

Fußbodenbeläge in Umkleideräumen müssen auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen. Diese Rutschhemmung wird sowohl bei Barfußgehen als auch mit Schuhen durch Bodenbeläge der Bewertungsgruppe A für nassbelastete Barfußbereiche und Bewertungsgruppe R10 für nassbelastete Arbeitsbereiche erreicht (DGUV Information 207-006).

Schlechte Luftqualität

Umkleideräume müssen ausreichend belüftet und belichtet sein. Eine Fensterlüftung ist zu bevorzugen, wobei ein Sichtschutz gegen Einblicke von außen vorhanden sein muss. Für eine gute Fensterlüftung muss die Lüftungsöffnung mindestens 0,02 m² je Quadratmeter Raumfläche betragen. Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2) erreicht wird.  

Hitze und Kälte

Die Raumtemperatur darf +22°C nicht unterschreiten.