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Geräteräume

Typische Gefährdungen in Geräteräumen

Im Folgenden werden typische Gefährdungen in Geräteräume aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.

Grundsätzlich müssen Geräteräume in Sporthallen so beschaffen sein, dass eine Unterbringung aller in der Sporthalle vorhandenen Sportgeräte ermöglicht wird. Bei der Planung müssen unterschiedliche Bedürfnisse von Schulen und Vereinen berücksichtigt werden.

Die DIN 18032-1 gibt folgende Abmessungen für Geräteräume vor:

  • Einzelhalle 4,5 m x 15 m x 2,5 m
  • Eineinhalb- / Zweifachhalle 4,5 m x 21 m x 2,5 m
  • Dreifachhalle 4,5 m x 27 m x 2,5 m 

Unordnung im Geräteraum

Es wird empfohlen, dass feste Markierungen und Beschriftungen für Großgeräte auf dem Boden und an Regalen angebracht werden. Eine zusätzliche Visualisierung auf einem Gerätestellplan (z.B. mittels Fotos, Skizzen) führt zu mehr Handlungssicherheit.

Unsachgemäßes Abstellen von Großgeräten

Es ist zwingend erforderlich die Transportrollen der Sportgeräte in Ruhestellung zu bringen, wenn die Geräte nicht genutzt werden. Dies verhindert Verletzungen, welche durch ungewolltes Verschieben oder Umkippen der Geräte leicht verursacht werden können.

Herabfallen von Sportgeräten

Sportgeräte müssen immer geordnet und übersichtlich aufbewahrt werden. Im Geräteraum ist darauf zu achten, dass Sportgeräte gegen Umkippen oder Herunterfallen gesichert sind. Das Stapeln auf Regalen über Kopf ist unzulässig, da herabfallende Gegenstände zu schweren Kopfverletzungen führen können.

Geöffnete Geräteraumtore

Geräteraumtore dürfen in keiner Stellung in die Halle hineinragen. Sie müssen beim Schulsport stets geschlossen sein. 

Herabfallende Geräteraumtore

Geräteraumtore müssen im geschlossenen Zustand sicher arretieren. Schwing-, Kipp-, Sektional- oder Segmenttore von Geräteräumen dürfen nicht von selbst zurücklaufen, können und müssen gegen Herabfallen gesichert sein. 

Fußverletzung durch Geräteraumtore

Zur Vermeidung von Fußverletzungen muss die Unterkante des Tores mindestens bis zu einer Höhe von 8 cm elastisch ausgebildet sein.