Sport - Prüfpflichten
Allgemeine Hinweise
Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; vgl. § 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Information 202-044, Sportstätten und Sportgeräte, Hinweise zur Sicherheit und Prüfung). Weiterführende Informationen finden Sie unter Checklisten prüfpflichtige Anlagen.
Umfassende und periodische Überprüfungen der Sportstätten und der Sportgeräte müssen durch befähigte Personen mindestens ein Mal im Jahr stattfinden.
Sportlehrkräfte müssen vor Erteilung des Unterrichts Folgendes beachten und kontrollieren:
• Einrichtungen und Geräte vor ihrer Verwendung auf äußerlich erkennbare
Mängel und Funktionstüchtigkeit überprüfen,
• Einrichtungen und Geräte bei akuter Gefahr der Benutzung entziehen und
• festgestellte bzw. verursachte Mängel der Schulleitung und dem Sachkostenträger oder seinen Beauftragten melden (Mängelmeldung).
Alle Informationen zu prüfpflichtigen Anlagen finden Sie hier.