Dokumentation der Lernstandsentwicklung
Vor der Aufnahme in eine Klasse der BES erfolgt eine individuelle Eingangsberatung. Im weiteren Verlauf des Schuljahrs werden die individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Klasse Sprache und Integration (Vollzeit) und der „Klasse 1“ festgestellt und dokumentiert.
In den Sprach- und Integrationsklassen der BES werden Zeugnisse (Vollzeit, Teilzeit) erstellt, die den Sprachstand der Schülerinnen und Schüler in den Teilkompetenzen Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Kommunikation und mündliche Kommunikation ausweisen. Es sind die individuellen Sprachkompetenzen im Zeugnis in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen auszuweisen, die auch dem für die Sprach- und Integrationsklassen bereitgestellten Beobachtungsbogen zur Sprachstandsentwicklung zu entnehmen sind. Die Niveaustufen werden nicht im Zeugnis bescheinigt.
Ein geeignetes Instrument für die Sprachstandserhebung ist unter anderem das Analyseverfahren 2P | Potenzial & Perspektiven, das das Kultusministerium seit 2023 dauerhaft gratis für Lehrkräfte verfügbar gemacht hat.