Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Klasse "Sprache/ Integration" Teilzeit

Die Teilzeitklasse „Sprache/ Integration“ kann nur besucht werden, wenn parallel eine EQ-Maßnahme nach § 54 SGB III absolviert wird.

Stundentafel der Klasse "Sprache und Integration" (Teilzeit)

Lernbereiche Wochenstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
- Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt
- Förderung Grundlagenwissen
9
Berufsbezogener Lernbereich
- Praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben
3
Unterrichtsstunden pro Woche 12

Sollten die Anmeldezahlen für die Teilzeitklasse zur Bildung einer Lerngruppe nicht ausreichen, ist eine integrative Sprachförderung im berufsübergreifenden Lernbereich eines anderen Bildungsgangs der BBS (z. B. in der „Klasse 2“ Vollzeit oder Teilzeit) möglich. Dies gilt auch, wenn sich die Schule pädagogisch begründet für eine Förderung entscheidet.