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Sprachförderung in der Berufseinstiegsschule (BES)

Seit dem Schuljahr 2020/21 gliedert sich die Berufseinstiegsschule in die „Klasse 1 und 2“ sowie die Sprach- und Integrationsklassen für junge Menschen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.

Bei den Sprach- und Integrationsklassen ist zwischen der Klasse „Sprache und Integration“ (Vollzeit) sowie der Klasse „Sprache/Integration“ (Teilzeit) zu unterscheiden.

Dokumentation der Lernstandsentwicklung

Vor der Aufnahme in eine Klasse der BES erfolgt eine individuelle Eingangsberatung. Im weiteren Verlauf des Schuljahrs werden die individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Klasse „Sprache und Integration“ (Vollzeit) und der „Klasse 1“ festgestellt und dokumentiert.

In den Sprach- und Integrationsklassen der BES werden Zeugnisse (Vollzeit, Teilzeit)  erstellt, die den Sprachstand der Schülerinnen und Schüler in den Teilkompetenzen Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Kommunikation und mündliche Kommunikation ausweisen. Es sind die individuellen Sprachkompetenzen im Zeugnis in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen auszuweisen, die auch dem für die Sprach- und Integrationsklassen bereitgestellten Beobachtungsbogen zur Sprachstandsentwicklung zu entnehmen sind. Die Niveaustufen werden nicht im Zeugnis bescheinigt.
Ein geeignetes Instrument für die Sprachstandserhebung ist unter anderem das Analyseverfahren 2P | Potenzial & Perspektiven, das das Kultusministerium seit 2023 dauerhaft gratis für Lehrkräfte verfügbar gemacht hat.

Curriculare Vorgaben

Für die Sprach- und Integrationsklassen gibt es bewusst keine curricularen Vorgaben. Der Unterricht findet kompetenzorientiert und zieldifferent statt. Führt eine BBS keine der beiden Klassen, so besteht für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit des Besuchs der „Klasse 1“, in der im Sinne der kompetenzorientierten Förderung auch eine Schwerpunktbildung in der Sprachförderung möglich ist.

Schülerinnen und Schüler aus der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Neu zugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 18 Jahren, die in Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) untergebracht sind, erhalten Unterricht in der Klasse „Sprache und Integration“. Auch hier entscheidet die Schule in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen und vom pädagogischen Konzept, ob die Schülerinnen und Schüler eine eigene Lerngruppe bilden oder integrativ mit anderen Lernenden der Sprach- und Integrationsklasse unterrichtet werden. Da die Aufenthaltsdauer in den LAB NI auf max. sechs Monate begrenzt ist, erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Zeugnis, sondern eine Bescheinigung über die Dauer der schulischen Fördermaßnahme und den LAB-NI-Basisbogen mit Lerndokumentation.