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„Strahlenschutz“ – Eine Aufgabe in und für die Schule

In jeder Schule, in der im Unterricht mit radioaktiven Stoffen oder mit Schulröntgeneinrichtungen umgegangen wird, ist „Strahlenschutz“ ein Thema.
Als Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) ist der Sachkostenträger bzw. der Schulträger für die Geräte und Präparate verantwortlich. Schulleiterinnen/Schulleiter bestellen in ihrer Funktion als Strahlenschutzbevollmächtigter (SSBV), eine fachkundige Lehrkraft als Strahlenschutzbeauftragter (SSB) bestellt.
Die Schulträger haben laut  RdErl. d. MK u. d. MU v. 19.3.2014 - AuG-40183/1-1 (Nds.MBl. Nr.15/2014 S.312; ber. S.356) - VORIS 22410 – Ziffer 3.2 den RLSB die Aufgabe übertragen, Schulleiterinnen und Schulleiter zur/zum Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBV) zu benennen. Grundsätzlich haben dies, bis auf wenige Ausnahmen, alle Schulträger von weiterführenden öffentlichen Schulen in Niedersachsen davon Gebrauch gemacht.
Damit sind die Schulleiterinnen und Schulleiter als SSBV verpflichtet für die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung in Ihrer Schule Sorge zu tragen.
Neben der jährlichen Meldung über den Bestand an radioaktiven Stoffen im Januar eines Jahres an des Gewerberaufsichtsamt (GAA), gehört dazu auch die Bestellung mindestens einer fachkundige Lehrkraft als Strahlenschutzbeauftragte oder Strahlenschutzbeauftragter.

Fachkunde im Strahlenschutz – Aktualisierung/Neuerwerb

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Radioökologie und Strahlenschutz der Universität Hannover und dem NLQ organisieren die Regionalen Landesämter mehrmals jährlich Strahlenschutzkurse zum Neuerwerb oder Aktualisierung der Fachkunde für Lehrkräfte aus den öffentlichen Schulen in Niedersachsen. Im Rahmen freier Kapazitäten können Lehrkräfte aus den privaten schulen in Niedersachsen an den Kursen teilnehmen.

Lehrkräfte, die bereits die Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben müssen diese spätestens alle 5 Jahre erneuern. Der Neuerwerb der Fachkunde liegt in Händen des NLQ.

Ansprechpartner in den Regionale Landesämtern

Weitergehende Fragen richten Sie gerne an die Ansprechpartner in den zuständigen Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, die Sie über eine E-Mail an [email protected] kontaktieren können.

Nutzen Sie hierzu auch gerne unser Kontaktformular in der Seitenspalte.