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Datenschutz an Schulen und Studienseminaren

Das Thema Datenschutz ist in den Schulen und Studienseminaren angekommen. Schulen und Studienseminare verarbeiten mittlerweile eine Fülle verschiedener personenbezogener Daten. Sei es von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen oder Lehrern.

Die öffentlichen Schulen und Studienseminare in Niedersachsen sind als öffentliche Stellen an die Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) gebunden. Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinzugekommen.

Eine wesentliche datenschutzrechtliche Verpflichtung für die Schulen und Studienseminare ist die Bestellung einer oder eines behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Um die Schulen und Studienseminare bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen und die Handlungssicherheit zu erhöhen, stehen den Schulen und Studienseminaren in den vier Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung Ansprechpersonen für alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.

Dieses Angebot umfasst u.a. individuelle Beratung, Zurverfügungstellung von Vorlagen und Mustern, rechtliche Projektbegleitung bei der Einführung von Tabletklassen und  Unterstützung bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten an Schulen.