Umsetzung der DSGVO durch Schulen und Studienseminare
Hier finden Sie fünf konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung an Schulen und Studienseminaren.
1. Datenschutzbeauftragte der Schulen
Behörden und andere öffentliche Stellen sind ausnahmslos zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Daher haben alle öffentlichen Schulen und die Studienseminare eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
Behörden und andere öffentliche Stellen sind ausnahmslos zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Daher haben alle öffentlichen Schulen und die Studienseminare eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.
2. a) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Schulen
Zukünftig muss jede Schule ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.
Zukünftig muss jede Schule ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.
2. b) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Studienseminare
Zukünftig muss jedes Studienseminar ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.
Zukünftig muss jedes Studienseminar ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.
3. Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO
Sobald eine Schule personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhebt, ist sie verpflichtet, die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.
Sobald eine Schule personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhebt, ist sie verpflichtet, die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.
4. Datenverarbeitung im Auftrag
Eine Auftragsverarbeitung (kurz AV) liegt vor, wenn die Schule die personenbezogenen Daten nicht selbst, sondern durch einen externen Dritten verarbeiten lässt.
Eine Auftragsverarbeitung (kurz AV) liegt vor, wenn die Schule die personenbezogenen Daten nicht selbst, sondern durch einen externen Dritten verarbeiten lässt.
5. Datenschutzverletzungen
Die Datenschutzgrundverordnung fasst alle Fälle von Datenschutzverstößen unter dem Begriff der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ zusammen.
Die Datenschutzgrundverordnung fasst alle Fälle von Datenschutzverstößen unter dem Begriff der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ zusammen.
6. Löschkonzept
Hier finden Sie Hinweise zur datenschutzkonformen Löschung.
Hier finden Sie Hinweise zur datenschutzkonformen Löschung.