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Umsetzung der DSGVO durch Schulen und Studienseminare

Hier finden Sie fünf konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung an Schulen und Studienseminaren.

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1. Datenschutzbeauftragte der Schulen

Behörden und andere öffentliche Stellen sind ausnahmslos zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Daher haben alle öffentlichen Schulen und die Studienseminare eine/n Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen.

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2. a) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Schulen

Zukünftig muss jede Schule ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.

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2. b) Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - Studienseminare

Zukünftig muss jedes Studienseminar ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, da die DSGVO vorsieht, dass die Grundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. der Zweck) schriftlich zu dokumentieren sind.

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3. Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO

Sobald eine Schule personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhebt, ist sie verpflichtet, die Betroffenen über bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren.

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4. Datenverarbeitung im Auftrag

Eine Auftragsverarbeitung (kurz AV) liegt vor, wenn die Schule die personenbezogenen Daten nicht selbst, sondern durch einen externen Dritten verarbeiten lässt.

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5. Datenschutzverletzungen

Die Datenschutzgrundverordnung fasst alle Fälle von Datenschutzverstößen unter dem Begriff der „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ zusammen.