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Beratung bei Fragen zu Vergaben in öffentlichen Schulen und Studienseminaren

Allgemein bildende und berufsbildende Schulen sowie Studienseminare sind als Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die vergaberechtlichen Vorschriften gebunden. Hierzu zählen im Oberschwellenbereich der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Im Unterschwellenbereich sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) und des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu beachten.
Die Anwendbarkeit des Vergaberechts im Schulbereich ist nicht neu. In den vergangenen Jahren sind jedoch Rechtsänderungen eingetreten, sodass an dieser Stelle detailliertere Informationen zu verschiedenen Vergabeverfahren zu finden sind.

Im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück wurde der Fachbereich 1 U "Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare" eingerichtet. Der Fachbereich berät landesweit bei Fragen zu Vergaben in öffentlichen Schulen und Studienseminaren.

 

Hinweis für Studienseminare:

Studienseminare sind als unmittelbare Dienstellen des Landes grundsätzlich verpflichtet, Waren und Dienstleistungen über das LZN bzw. IT.N zu beschaffen. Die veröffentlichten Materialien sind daher vorrangig für die öffentlichen Schulen erstellt worden.