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Das Land Niedersachsen fällt ab dem 01.01.2025 als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) unter die Regelungen des
§ 2b Abs. 1 UStG und ist damit Unternehmer, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Danach unterliegen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums dem Grunde nach alle ca. 2.700 öffentliche Schulen (auch landeseigene Schulen – Internatsgymnasien, Kollegs, Seefahrtschule) sowie 50 Studienseminare für die Lehrämter im Rahmen ihrer „Unternehmereigenschaft“ der Umsatzbesteuerung.

Im Regionalen Landesamt für Schulen und Bildung Osnabrück wurde der Fachbereich 1 U "Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare" eingerichtet.

Der Fachbereich  1 U 

  • übernimmt ab dem 01.01.2025 für alle öffentlichen Schulen und Studienseminare in Niedersachsen die Steuervoranmeldung und die Steuererklärung
  • empfängt hierfür von allen Schulen und Studienseminaren die Belege zu den steuerbaren Umsätzen, erfasst und bewertet diese steuerrechtlich
  • ermittelt die Steuerlast pro Schule und pro Studienseminar sowie insgesamt und führt monatlich die angemeldete Steuer an das Finanzamt ab
  • berät und schult die Schulen und Studienseminare zum Thema Umsatzsteuer
  • erprobt in einem Pilotverfahren ab 2024 mit ca. 50 Schulen und einem Studienseminar den Ablauf des Verfahrens