Das Bundeskabinett hat am 6.Juni 2024 das Jahressteuergesetz 2024 in den Bundestag eingebracht. Darin ist auch eine erneute Verschiebung der schulrelevanten Umsatzsteuer-Regelung um weitere zwei Jahre (dann 01.01.2027) vorgesehen. Die abschließende Beratung in Bundestag und Bundesrat erfolgt vermutlich erst im Dezember. Dennoch gehen wir fest davon aus, dass die Verschiebung so verabschiedet wird.
Unser Ziel ist es weiterhin, eine grundsätzliche Lösung für die Schulen finden. Parallel nutzen wir mit dem Finanzministerium die Gelegenheit, um einzelne Tatbestände für die Schulen so aufzubereiten, dass eine umsatzsteuerliche Belastung im Schulalltag vermieden oder weitgehend reduziert werden kann.
Nach derzeitiger Rechtslage fällt das Land Niedersachsen dann als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) unter die Regelungen des § 2b Abs. 1 UStG und ist damit Unternehmer, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Danach unterliegen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums dem Grunde nach alle ca. 2.700 öffentliche Schulen (auch landeseigene Schulen – Internatsgymnasien, Kollegs, Seefahrtschule) sowie 50 Studienseminare für die Lehrämter im Rahmen ihrer „Unternehmereigenschaft“ der Umsatzbesteuerung.
Im Regionalen Landesamt für Schulen und Bildung Osnabrück wurde der Fachbereich 1 U "Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare" eingerichtet.
Der Fachbereich 1 U
- übernimmt ab dem Stichtag für alle öffentlichen Schulen und Studienseminare in Niedersachsen die Steuervoranmeldung und die Steuererklärung
- empfängt hierfür von allen Schulen und Studienseminaren die Belege zu den steuerbaren Umsätzen, erfasst und bewertet diese steuerrechtlich
- ermittelt die Steuerlast pro Schule und pro Studienseminar sowie insgesamt und führt monatlich die angemeldete Steuer an das Finanzamt ab
- berät und schult die Schulen und Studienseminare zum Thema Umsatzsteuer
- erprobt in einem Pilotverfahren ab 2024 mit ca. 50 Schulen und einem Studienseminar den Ablauf des Verfahrens