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Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Mit der Verkündung des Gesetzes am 5.12.2024 wurde die Möglichkeit geschaffen , weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2026) die Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen und die Umsätze des Landes nach der alten Rechtslage zu besteuern. Inzwischen hat das Land Niedersachsen für alle Ressorts diese Übergangsregelung in Anspruch genommen.

Die schulrelevante Umsatzsteuer-Regelung wird damit frühestens ab dem 01.01.2027 gelten. Nach Ablauf der weiteren Übergangsfrist fällt das Land Niedersachsen dann als juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) unter die Regelungen des § 2b Abs. 1 UStG und ist damit Unternehmer, wenn eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Danach unterliegen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums dem Grunde nach alle ca. 2.700 öffentliche Schulen (auch landeseigene Schulen – Internatsgymnasien, Kollegs, Seefahrtschule) sowie 50 Studienseminare für die Lehrämter im Rahmen ihrer „Unternehmereigenschaft“ der Umsatzbesteuerung.

Unser Ziel ist es weiterhin, in der Zeit der Übergangsfrist eine grundsätzliche Lösung für die Schulen finden. Parallel nutzen wir mit dem Finanzministerium die Gelegenheit, um einzelne Tatbestände für die Schulen so aufzubereiten, dass eine umsatzsteuerliche Belastung im Schulalltag vermieden oder weitgehend reduziert werden kann.

Unabhängig davon sind aber auch jetzt schon Lieferungen und sonstige Leistungen aus dem Ausland hier umsatzsteuerpflichtig. Bitte sehen Sie von Einkäufen aus dem Ausland ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rundverfügung und den Erläuterungen unten auf der Seite.

Im Regionalen Landesamt für Schulen und Bildung Osnabrück wurde der Fachbereich 1 U "Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare" eingerichtet.

Der Fachbereich  1 U 

  • übernimmt ab dem Stichtag für alle öffentlichen Schulen und Studienseminare in Niedersachsen die Steuervoranmeldung und die Steuererklärung
  • empfängt hierfür von allen Schulen und Studienseminaren die Belege zu den steuerbaren Umsätzen, erfasst und bewertet diese steuerrechtlich
  • ermittelt die Steuerlast pro Schule und pro Studienseminar sowie insgesamt und führt monatlich die angemeldete Steuer an das Finanzamt ab
  • berät und schult die Schulen und Studienseminare zum Thema Umsatzsteuer
  • hat in einem Pilotverfahren in 2024 mit ca. 50 Schulen und einem Studienseminar den Ablauf des Verfahrens erprobt