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Durchführung von Umfragen und Erhebungen in Schulen

Umfragen und Erhebungen an öffentlichen Schulen in Niedersachsen sind nach Maßgabe des nachstehenden Erlasses grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie u.a. Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebes mit sich bringen und Belange des Datenschutzes berühren können.

Für die Genehmigung sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung zuständig. Der Antrag ist an das jeweilige Regionale Landesamt zu richten, in deren Bezirk sich die (Mehrzahl der) an dem Vorhaben beteiligten Schulen befinden. 

Information über die Voraussetzungen für die Genehmigung derartiger Vorhaben und die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte dem Punkt 2 des Erlasses bzw. dem unten angefügten Merkblatt. 

Eine Entscheidung wird dann von dem zuständigen Standort für ganz Niedersachsen getroffen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit über ihre Beteiligung an einer genehmigten Umfrage bzw. Erhebung. 

Soweit eine Umfrage oder Erhebung (auch) Schulen in freier Trägerschaft betrifft, wäre der jeweilige Träger anzusprechen. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates 1 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung om Lüneburg, Hannover, Braunschweig und Osnabrück.