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Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen

Personen mit Mandaten oder Ämtern in kommunalen, staatlichen oder überstaatlichen Volksvertretungen oder Körperschaften haben jederzeit das Recht, sich über Probleme in den Schulen zu informieren.

Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit sollten sie allerdings ihren Besuch mindestens drei Tage vorher ankündigen, damit sich die Schule darauf einrichten kann.

Die Regelungen des gleichlautenden Erlass, den Sie hier unter weitere Informationen finden, müssen berücksichtigt werden.