Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Schule leiten

Pressearbeit an Schulen

Es ist ausdrücklich erwünscht, wenn Schulen aktive Pressearbeit betreiben!

Einen guten Kontakt zur örtlichen Presse oder zum lokalen Schulredakteur, der Schulredakteurin zu haben und auch zu pflegen ist absolut hilfreich. Das hilft vor allem auch dann, wenn es einmal Probleme in der Schule gibt!

In Fällen von regionaler Bedeutung handelt die Schulleiterin oder der Schulleiter in eigener Verantwortung. Fälle von regionaler Bedeutung sind z.B. Jubiläen einer Schule, Projektvorstellungen einer Arbeitsgemeinschaft oder die Einbeziehung der Schule als Kulisse einer Unterhaltungssendung, also alles positiv Berichtenswerte.

Als Vorgänge von überregionaler Bedeutung sind regelmäßig solche zu bewerten, die über den unmittelbaren Bereich des alltäglichen Schullebens hinausgehen und die aufgrund der Meldepflicht über besondere Vorkommnisse durch die Schulen dem jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu melden sind. Zu nennen sind hier Presseanfragen im Hinblick auf etwaige Ordnungsmaßnahmen, erhebliche Personen- und Sachschäden, strafbare Handlungen, Störungen des Schulfriedens, Unterrichtsausfälle und sonstige Ereignisse, die in der Bevölkerung Aufsehen oder Beunruhigung hervorrufen können. Auch Vorkommnisse, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Schule stehen, können überregionale Bedeutung erlangen und die Schule direkt oder indirekt betreffen, z.B. Straftaten von Schülern außerhalb der Schule oder der Tod eines Schülers/ einer Schülerin der Schule.

Themen von überregionaler Bedeutung sind auch solche, die von allgemeiner (politischen) Bedeutung sind, wie z.B. die Unterrichtsversorgung oder die Durchführung von landesweiten Erlassen des Kultusministeriums. 

Von überregionaler Bedeutung der behandelten Thematik ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Berichterstattung auch in den überregionalen Medien erfolgt. In Fällen von überregionaler Bedeutung findet die Öffentlichkeitsarbeit der Schulen in enger Absprache mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung oder dem Niedersächsischen Kultusministerium statt.