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Pressearbeit an Schulen

Fernsehen vor der Tür

Was ist zu beachten?

Allgemein gilt: Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien dürfen nicht einfach das Schulgelände betreten und Schülerinnen und Schüler filmen, fotografieren oder ausfragen. Damit verletzen sie das Hausrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Kinder. Seriös arbeitende Journalistinnen und Journalisten melden sich bei der Schulleitung, stimmen sich mit ihr ab, fragen um Erlaubnis zu Aufnahmen und Interviews bzw. nach Ansprechpersonen.

Vor allem beim Besuch von Vertreterinnen und Vertretern elektronischer Medien ist zu beachten: Bei im Voraus geplanten Film- und Fotoaufnahmen, z.B. über die Teilnahme von Schülerinnnen und Schülern an einer gemeinnützigen Aktion, zu Jubiläen der Schule oder hochrangigen Besuchen in der Schule, müssen die Erziehungsberechtigten miteinbezogen werden. Sie üben das Recht am eigenen Bild für ihre Kinder aus, solange diese minderjährig sind. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Eltern nicht wünschen, dass ihre Kinder fotografiert oder gefilmt werden. Darüber hinaus ist der Schulträger, für den die Schulleitungen das Hausrecht ausüben, ebenfalls rechtzeitig vorab in Kenntnis zu setzen.

Wenn nach einem besonderen Vorkommnis in der Schule Kamerateams sowie Reporterinnen und Reporter plötzlich und unangemeldet in der Schule bzw. auf dem Schulgelände auftauchen, lässt sich diese vorausschauende Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des Schulträgers nicht umsetzen. Hier ist zunächst einmal die Frage zu klären, inwiefern die Durchsetzung des Hausrechtes möglich oder geboten ist. Das gilt besonders, wenn das Ereignis, das den Medienandrang auslöst, mit erheblichen emotionalen Belastungen für die Schülerinnen und Schüler verbunden ist.

Wichtig ist auch, die Erziehungsberechtigten und den Schulträger zumindest nachträglich zu informieren, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Der Schulträger kann bei schneller Information außerdem Rückendeckung bei der Durchsetzung des Hausrechtes geben, in dem er einen Vertreterin oder einen Vertreter vor Ort zur Unterstützung der Schulleitung schickt. 

Informieren Sie Ihren zuständigen Dezernenten, Ihre Dezernentin im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung und die Pressestelle. Wir können Sie auch hier beraten und unterstützen.