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Sicherheit und Gesundheit

Hinweise zum Erlass "Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft"

Der Runderlass des Kultusministeriums, des Innenministeriums und des Justizministeriums vom 01.06.16 zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft schreibt den Vorgängererlass von 2010 fort.

Insbesondere sei auf die Bestellung von Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern, die Anzeige- und Informationspflicht bei Kenntnis von Straftaten im Bereich oder im Zusammenhang mit der Schule und die Dokumentation einzelner Maßnahmen der Zusammenarbeit hingewiesen.