Links/Quellen
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist, regelt
- die Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen (§ 164)
- die besonderen Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber (§ 165)
- Prävention / betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167)
- die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178)
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Erlass und Merkblatt
Der Erlass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen), Runderlass des MK vom 2. 1. 2017, sieht vor, dass der Schwerbehindertenvertretung Gelegenheit zu geben ist, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilzunehmen. (Punkt 2.6)
https://www.rlsb.de/themen/pvglsb/schwerbehindertenvertretung (>Schul-Login) Das Extranetz für Lehrkräfte und Schulleitungen enthält wichtige Informationen und Downloads zur Schwerbehindertenvertretung und Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen in den Regionalabteilungen.
Barrierefreiheit:
- Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten auf den Seiten der BAUA
- DGUV-Information 215-112: Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen
- Bereich Barrierefreiheit im Portal sichere-schule.de der DGUV (früher Unfallkasse NRW)
- Portal Barrierefreiheit der Unfallkasse NRW
- nullbarriere.de barrierefrei behindertengerecht planen - bauen - wohnen (kommerziell)
www.soziales.niedersachsen.de Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
www.rehadat.de Informationen zur Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze