Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Links/Quellen

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist, regelt 

Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst (Schwerbehindertenrichtlinien – SchwbRl) - Beschl. d. LReg v. 15. 3. 2016

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst Erlass und Merkblatt

Die Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) regelt

Der Erlass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen), Runderlass des MK vom  2. 1. 2017, sieht vor, dass der Schwerbehindertenvertretung Gelegenheit zu geben ist, an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilzunehmen. (Punkt 2.6)

https://www.rlsb.de/themen/pvglsb/schwerbehindertenvertretung (>Schul-Login) Das Extranetz für Lehrkräfte und Schulleitungen enthält wichtige Informationen und Downloads zur Schwerbehindertenvertretung und Adressen der örtlichen Vertrauenspersonen in den Regionalabteilungen.

Barrierefreiheit:


www.soziales.niedersachsen.de Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

www.integrationsaemter.de

www.rehadat.de Informationen zur Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze