Erhebungsverfahren zum Bereich der psychosozialen Belastungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Betriebe und Dienststellen - also auch die Schulen - eine umfassende Beurteilung der Gefährdungen des Arbeitsplatz vorzunehmen. Zur Erhebung der psychosozialen Gefährdungen stehen für Niedersächsische Schulen folgende standardisierte und teilstrukturierte Verfahren zu Verfügung:
Verfahren
BUGIS R-2019 (Beteiligungs- und umsetzungsorientierte Gefährdungsbeurteilung in Schulen)
Hinweise
- Verfahren zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Vertiefende Erhebungen (z.B. Befragungen, Begehungen, Messungen) können ergänzend durchgeführt werden.
- Standardisierter Fragebogen
- Kollegien ab ca. 20 Lehrkräften / Beschäftigten des Landes
- Prozessbegleitung durch AuG Beraterinnen und Berater
- Auswertung erfolgt über das NLQ
- Mit dem BUGIS-Verfahren steht ein Befragungsinstrument zur Verfügung, das theoretisch begründet und empirisch abgesichert den aktuellen arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Es versteht sich als Instrument, schulrelevante Belastungen datengestützt zu erfassen, um schulinterne Prozesse zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement zu unterstützen.
GAPS (Gefährdungsscreening allgemeine psychosoziale Schulsituation)
Hinweise
- Kurzscreening auf der Basis des BUGIS-Fragebogens
- Geeignet für alle Schulformen
- Kollegien ab ca. 20 Lehrkräften / Beschäftigten des Landes
- Screeningverfahren für den ersten Überblick zur psychosozialen Schulsituation (kurzer, überschaubarer Fragebogen)
- Online-Befragung: Anmeldung einer Befragung beim NLQ durch die Schule, Auswertung erfolgt durch das NLQ, Ergebnisbericht wird an die Schule geschickt
- Ergebnisse geben Hinweise, in welchen Bereichen ggf. psychosoziale Gefährdungen an der Schule vorliegen und liefert Richtwerte, ab wann weitergehend Interventionen zur Gesundheitsförderung durchführt werden sollten
- Begleitung und / oder anschließende Beratung durch die Arbeitspsychologie wird empfohlen
Gruppeninterview/Workshopmethode
Hinweise
- Kleinere Kollegien/Teilkollegien/Abteilungen
- Gruppen bis 20 Lehrkräfte/ Beschäftigte des Landes
- Externe Moderation durch AuG-Beraterinnen und Berater (bitte bei der für die Schule zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Arbeitspsychologen anmelden)