Durchführung
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ermöglicht eine Überprüfung der Arbeitsplätze und aller Tätigkeiten hinsichtlich gesundheitsbelastenden und sicherheitsgefährdenden Faktoren.
Die Bedeutung der psychosozialen Belastung in Schulen ist gegenüber anderen Branchen stark ausgeprägt. Um die Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfassen zu können, werden sowohl sicherheitstechnische Checklisten als auch psychosoziale Erhebungsverfahren genutzt.
Voraussetzung für die Durchführung
Durch eine gute Organisationsstruktur werden die Aufgaben im Arbeitsschutz festgelegt. Die Verantwortung zur Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen obliegt der Schulleitung. Laut Mitwirkungspflicht des RdErl. „Arbeitschutz in Schulen” unterstützen die Beschäftigten die Schulleitung bei der Gefährdungsermittlung.
Dies kann mittels Checklisten, Fragebögen und weiteren Erhebungsverfahren (z. B. Begehung, Messung, Befragung, Workshop-Methoden) erfolgen.
Wichtig für die Vorbereitung ist zudem:
- Eine umfangreiche Sensibilisierung der Durchführenden für den jeweiligen Gefährdungsbereich (z.B. durch ein Studium der Seiten dieser Website)
- Eine positive Einstellung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kenntnis über den Umgang mit den Erhebungsverfahren, Checklisten und Fragebögen
Bei Fragen zur Durchführung nutzen Sie gerne das Beratungs- und Unterstützungsangebot der RLSB.
Handlungsschritte zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Erläuterungen zu den Schritten:
- Ermitteln und Beurteilen der Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung aller gesundheitsgefährdenden Faktoren der Arbeitsumgebung, einschließlich der psychosozialen Belastungen, der Arbeitsorganisation und der auftretenden Wechselwirkungen sowie die Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen
⇒ Die Risikoabschätzung und der daraus resultierende Handlungsbedarf kann auch im Team erfolgen. - Planen und Umsetzen von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen
- Prüfen der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit
- Anpassen der Maßnahmen bei maßgeblichen Veränderungen in der Tätigkeit, dem Arbeitsumfeld, bei Änderung der Rechtsvorschriften, neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bei dem individuellen Gesundheitszustand
- Dokumentieren der Ergebnisse des Ist-Zustandes und deren wiederkehrende Fortschreibung