Brandschutzhelfer
Gemäß des Runderlasses „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“ muss jede Schule eine ausreichende Anzahl von Personen, in der Handhabung mit Feuerlöscheinrichtungen unterweisen und benennen. Dabei ist die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ zu berücksichtigen
Das Ziel der Brandschutzhelferausbildung ist der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbständigen Verlassen (Flucht) der Beschäftigten.
Die Unterweisung erfolgt durch fachkundige Personen und beinhaltet neben dem praktischen Teil folgende Themengebiete:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Als Brandschutzhelfer sollten mindestens 5 % aller Beschäftigten ausgebildet werden. Die Unterweisung sollte dann alle 3 – 5 Jahre wiederholt werden.