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Betriebsanweisungen - Biostoffe

Im Biologieunterricht werden zahlreiche Experimente durchgeführt. Da auch im Umgang mit Biostoffen Gefährdungen entstehen, ist eine vorherige Gefährdungsbeurteilung für jedes Experiment erforderlich. So sind bei der Sektion von tierischen Körperteilen etliche Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. das Tragen einer entsprechenden PSA und der Umfang der einzuhaltenen Hygienemaßnahmen zu beachten. Diese Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden in einer Betriebsanweisung, in diesem Fall für Tätigkeiten, festgehalten.

Bitte beachten Sie vor der weiteren Bearbeitung der Betriebsanweisungen unsere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und die Vorgaben der RISU (Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht der KMK)

Betriebsanweisungen für den Umgang mit Biostoffen gemäß Biostoffverordnung

Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche - Labore und Infektionsschutz

Für die Erstellung von Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche - Labore (grün), wird zunächst der Arbeitsraum beurteilt. Hier werden grundsätzliche Schutzmaßnahmen für die Arbeit in diesem Raum festgelegt. So kann z. B. das Tragen einer Schutzbrille und eines Kittels im Vorbereitungsraum für Naturwissenschaften einer Schule eine Mindestanforderung sein.

Über die folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Erstellen von Betriebsanweisungen für Biostoffe.

Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Biostoffen

Für die Tätigkeiten im Biologieunterricht stellt der DGUV eine Broschüre zur Verfügung. Die entsprechende PDF- Datei können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Unterricht  (DGUV Regel 102-001)

Zudem stell die UKBW- Unfallkasse Baden- Württemberg eine Handlungshilfe für fachkundige Lehrkräfte zur Verfügung:

Sicherheit im Biologieunterricht

Für den Bereich Zahntechnik stellt die DGUV die Informationsschrift 203-021 bereit:

Zahntechnische Laboratorien "Schutz vor Infektionsgefahren"

Betriebsanweisungen für gentechnische Laboratorien gem. § 12 Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Über die folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Erstellen von Betriebsanweisungen für Biostoffe auf den Bereich „Gentechnik” bezogen.

Für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau

BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie)

Ebenso erhalten Sie bei der TU Braunschweig Musterbetriebsanweisungen und Muster- Hygienepläne für die Arbeit in Genlaboren.

https://www.tu-braunschweig.de/asig/arbeitssicherheit/gentechnik/musterbas1s2