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Dezernate 2

Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Studienseminare

Die Dezernate 2 "Allgemein bildende Schulen" in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung sind für alle Grundschulen, Oberschulen, Hauptschulen, Förderschulen und Realschulen zuständig. Die Dezernate üben die Aufsicht über diese Schulen und über die Studienseminare aus.

Schulfachliche Dezernentinnen und Dezernenten sowie Sachbearbeiterinnen sind regional verteilt für die Beratung und Aufsicht der Schulen tätig.

Die Dezernate setzten sich für die Gestaltung und Verbesserung des Unterrichts ein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dezernate sorgen durch gezielte Stellenbewirtschaftung und Koordinierung des Personaleinsatzes für eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Lehrkräfte.

Sie beraten Schulträger in allen schulischen Belangen, unterstützen die Schulen bei der Erstellung eines Schulprogramms und beraten Schulen und Schulträger bei der Planung und Entwicklung des Schulwesens.
Sie wählen die Leitungspersonen in den Schulen aus. Sie bearbeiten Beschwerden und Anfragen, achten auf die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch die Schulen und bereiten schulrechtliche Entscheidungen vor.

In den Dezernaten 2 werden auch die Sorgen von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften entgegengenommen.
 

Dezernatsleitungen
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Beate Harms
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Uwe Mensching
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Helgo Mayrberger
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Rita Feldkamp
[email protected]
 

Die Fachbereiche Inklusive Bildung sind Organisationseinheiten in den jeweiligen Dezernaten 2 der Regionalen Landeämter für Schule und Bildung.

Das Land Niedersachsen vertritt ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion. Inklusion bedeutet in diesem Sinne die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. Die inklusive Schule ist eine Schule der individuellen Förderung, in der jede Schülerin und jeder Schüler mit ihren bzw. seinen individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Kompetenzen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt wird. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.

In Niedersachsen wird jeder Schülerin und jedem Schüler der Zugang zu einer bestimmten Schulform unabhängig von einer Einschränkung oder Behinderung ermöglicht. Damit wird das uneingeschränkte Recht auf Partizipation und Teilhabe gewährleistet. In Niedersachsen ist jede Schule eine inklusive Schule.

Die Fachbereiche Inklusive Bildung (IB) sind auf Grundlage des Rahmenkonzepts Inklusive Schule des Niedersächsischen Kultusministeriums damit beauftragt, die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklungen der inklusiven Schule zu begleiten und deren Umsetzung zu unterstützen.

Die Aufgaben der Fachbereiche IB umfassen die Zuständigkeit für die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI), die Fachberatung Sonderpädagogische Unterstützung und Inklusion, die Mobilen Dienste, für alle grundsätzlichen Fragen der Förderschulen, der sonderpädagogischen Förderung und der Inklusion.

Landesweit wurden RZI eingerichtet, um die an die inklusive Schule gestellte Ansprüche zu verwirklichen. Die RZI sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region. Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie Schulen, schulischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.

Die RZI-Leitungen wirken in Zusammenarbeit mit den Fachberatungen für sonderpädagogische Unterstützung und Inklusion im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Schulen. Dies bezieht sich auch auf das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.

Darüber hinaus koordinieren die RZI-Leitungen die Mobilen Dienste.

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region.

Die Umsetzung der inklusiven Schule wird durch Beratungsangebote der RLSB begleitet. Für die allgemein bildenden Schulen stehen die Beraterinnen und Berater für sonderpädagogische Unterstützung und Inklusion über das Onlineportal Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Die Mobilen Dienste bilden die Basis für ein umfangreiches Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, bei denen präventive Maßnahmen notwendig erscheinen bzw. sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, emotionale und soziale Entwicklung, besteht.

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