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Dezernate 1

Die Dezernate 1 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung setzen sich zusammen aus den Fachbereichen Finanzen, Recht, Lehrendes Personal und Nichtlehrendes Personal.

Dezernatsleitungen

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Inga Schulenburg
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Uwe Mensching, kommissarisch
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg 

Jan Hinnerk Reimers
[email protected]
 

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Thomas Schippmann
[email protected]

Fachbereiche

In den Fachbereichen Finanzen werden die Budgets der öffentlichen Schulen verwaltet und die Schulen hierzu ggf. auch vor Ort beraten und geprüft. Daneben werden Dienstreisegenehmigungen erteilt und Reise- und Sachkosten der Lehrkräfte, z. T. auch der Referendarinnen und Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter abgerechnet. Für die Studienseminare und die landeseigenen Schulen wird teilweise die Liegenschaftsverwaltung sowie die Wirtschaftsführung übernommen.

Weitere Aufgaben der Fachbereiche Finanzen sind:

Unterstützung der Schulträger und Schulen bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen
Gewährung von Finanzhilfe an anerkannte Ersatzschulen und Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen

Die Fachbereiche Recht in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung sind Ansprechpartner in den meisten Angelegenheiten, die rechtliche Fragen betreffen. Zum Aufgabenbereich gehören u.a.:

  • Rechtsberatung von Schulen und Schulträgern
  • Vertretung der Schulen vor Gericht
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen der Schulträger
  • Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft
  • Bearbeitung von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und Dienstunfällen

Die Fachbereiche Lehrendes Personal der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung betreuen fast 100.000 Beschäftigte an rund 3.270 Schulen und 50 Studienseminaren in Niedersachsen. Sie sind zuständig für:

  • Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen
  • Disziplinar- und Kündigungsverfahren
  • Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der Belange der Lehrkräfte zu einem möglichst reibungslosen Ablauf des Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler vor Ort beizutragen.

Die Fachbereiche Nichtlehrendes Personal der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung betreuen ca. 17.000 Beschäftigte an den Schulen und Studienseminaren Niedersachsens. Sie sind zuständig für:

  • Personalangelegenheiten des nichtlehrenden Personals an Schulen, z.B. pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (an verlässlichen Grundschulen, an Ganztagsschulen und an Förderschulen), sozialpädagogische Fachkräfte in schulischer Sozialarbeit, Schulassistentinnen und -assistenten sowie weitere nichtlehrende Landesbeschäftigte in anderen Funktionen
  • Beratung und Unterstützung der Schulen beim Abschluss von Kooperationsverträgen für den Ganztag sowie die rechtliche Prüfung dieser Verträge
  • Ausgleichszahlungen sowie Regresse/Schadensersatzforderungen im Rahmen der entgeltlichen Lernmittelausleihe

Zum 01.08.2022 wurde im Dezernat 1 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig der Fachbereich „Vorbereitungsdienst und Quereinstieg“ neu eingerichtet. Der Fachbereich ist landesweit für folgende Aufgaben zuständig:

  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter
  • Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter
  • Direkter Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst
  • Fragen zur Bewerbungsfähigkeit
  • Zweitfachanerkennung im Sinne des § 8 NLVO-Bildung

Im Dezernat 1 des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück wurde der Fachbereich „Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare“ eingerichtet. Der Fachbereich ist landesweit für folgende Aufgaben zuständig:

  • Übernahme der Steuervoranmeldungen und der Steuererklärungen an das Finanzamt für alle öffentlichen Schulen und Studienseminare
  • Erfassung und steuerrechtliche Bewertung der Belege zu steuerbaren Umsätzen von allen Schulen und Studienseminaren
  • Ermittlung der Steuerlast pro Schule und pro Studienseminar sowie insgesamt und monatliche Abführung der angemeldeten Steuer an das Finanzamt
  • Beratung und Schulung der Schulen und Studienseminare zum Thema Umsatzsteuer, sowie
  • Beratung bei Fragen zu Vergaben in Schulen und Studienseminaren

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