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Dezernat Frühkindliche Bildung

Fachbereiche II und III des Niedersächsischen Landesjugendamtes

Das Dezernat Frühkindliche Bildung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover hat die landesweite Zuständigkeit für Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder in Niedersachsen.

Das Dezernat besteht aus den Fachbereichen Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (Fachbereich II des Nds. Landesjugendamtes) und dem Fachbereich Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung (Fachbereich III des Nds. Landesjugendamtes). Es ist landesweit im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover mit Außenstellen für den Fachbereich II an den Standorten in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg für ca. 6.100 Tageseinrichtungen zuständig.


Dezernats- und Fachbereichleitungen


Dezernatsleitung

Nicole Fredrich
[email protected]


Leitung des Fachbereichs II

Antje Petersen
[email protected]


Leitung des Fachbereichs III

Miriam Giese
[email protected]

  • Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen (§§ 45 – 48 SGB VIII)
  • Meldung besonderer Vorkommnisse gem. § 47 S. 1 Nr. 2 SGB VIII
  • Beratung der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder während der Planung und Betriebsführung
  • Beratung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung
  • Angelegenheiten der Konsultationskitas
  • Erteilung von Personalausnahmen gem. § 9 NKiTaG und § 17 DVO-NKiTaG  
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung
  • Fortbildung von MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anregung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung

  • Abwicklung verschiedener gesetzlicher Ansprüche auf Grundlage des NKiTaG
    (z.B. Allgemeine Finanzhilfe, Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung, Finanzielle Förderung von Kindertagespflege)
  • Abwicklung verschiedener Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für die Schaffung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (z.B. RAT, RIT, Richtlinie IKiGa)
  • Abwicklung der Richtlinie Qualität in Kitas und Richtlinie BRÜCKE
  • Gewährung von Billigkeitsleistungen auf Grundlage der Richtlinie Billigkeit
  • Abwicklung von Einzelförderungen für das Nds. Kindertagespflegebüro und die Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.

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