Datenschutzbeauftragte der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Die Dezernate und Fachbereiche der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung verarbeiten bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten. Dieses geschieht auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Dabei ist der Datenschutz ein wichtiges Qualitätsmerkmal rechtmäßigen Verwaltungshandelns und kundenorientierter Dienstleistungen.
Den rechtlichen Rahmen für den Schutz dieser Daten bildet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Für die Datenverarbeitung von Behörden des Landes Niedersachsen ist darüber hinaus das Niedersächsische Datenschutzgesetz zu beachten. Daneben gibt es eine Vielzahl an datenschutzrechtlichen Spezialvorschriften. Im Bereich der Schulverwaltung ist insbesondere § 31 Niedersächsisches Schulgesetz zu nennen.
Gemäß Artikel 37 DSGVO haben die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese beraten die Behördenleitungen bei Fragen des Datenschutzes und überwachen die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften. Sie haben die Funktion einer verwaltungsinternen Kontrollinstanz und sind zudem Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für außenstehende Personen, die Fragen zum Datenschutz in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen vertritt als unabhängige Stelle die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen des Landes. Er kontrolliert und berät öffentliche Stellen in Niedersachsen in Fragen des Datenschutzes.