Vorschulische Sprachförderung
Für Kinder, die im Schuljahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte (KiTa) besuchen, gilt Folgendes:
- Die Grundschule stellt bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keine Kindertagesstätte besuchen, im Rahmen der Schulanmeldung die deutschen Sprachkenntnisse auf der Grundlage bewährter Verfahren fest.
- Die Grundschule meldet jährlich bis Ende Mai die Anzahl der zu fördernden Kinder an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).
- Die Grundschulen richten für diese Kinder im Schuljahr vor der Einschulung in Abstimmung mit dem zuständigen RLSB einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse ein. Die Teilnahme der Kinder ist verpflichtend (vorgelagerte Schulpflicht). Die Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in einer Grundschule statt. Die RLSB stellen den Grundschulen, bei denen aufgrund von Sprachfördermaßnahmen ein Zusatzbedarf entsteht, den erforderlichen Stundenumfang zur Verfügung.
Die Förderung der Nicht-KiTa-Kinder kann organisatorisch von den Schulen wie folgt umgesetzt werden:
- Bei einer Anzahl von mindestens 5 Kindern werden diese in einer eigenen Gruppe an der zuständigen Schule gefördert.
- Bei einer Anzahl von weniger als 5 Kindern werden diese mit Schulkindern anderer Schuljahrgänge gemeinsam in einer DaZ-Gruppe der Schule gefördert.
- Bei einer Anzahl von weniger als 5 Kindern nehmen diese gemeinsam mit den Kindern der GS XY an der Sprachförderung der GS YZ teil.
- Es kann eine bisher nicht genannte Fördermöglichkeit umgesetzt werden, wenn andere besondere Situationen in der Schule vorliegen. Diese Fördermöglichkeit muss mit dem zuständigen RLSB abgestimmt werden.
Ein schuleigenes DaZ-Integrationskonzept muss hinsichtlich der gewählten Maßnahmen zu Beginn des Schuljahres ergänzt werden.