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DaZ-Integrationskonzept

Die Schule erstellt ein Konzept für den Bereich Deutsch als Zweitsprache und Integration (DaZ-Integrationskonzept). Dieses stellt ein bewegliches Instrument dar, welches prozessbegleitend zu verstehen ist. Das DaZ-Integrationskonzept gibt eine Strukturierungshilfe und unterstützt als Leitfaden, indem es diejenige Form schulischer Sprachförderung, die entsprechend den individuellen, organisatorischen, sächlichen und personellen Voraussetzungen der Schule die geeignetste ist, abbildet bzw. begründet. Das Konzept basiert auf einer Verzahnung von integrativen und additiven Elementen und visualisiert die diversitätsbewusste und kultursensible Schulentwicklung im Sinne der durchgängigen Sprachbildung.

Gleichzeitig ist das DaZ-Integrationskonzept die Grundlage für eine transparente Ressourcenbeantragung und damit auch Grundlage für die jährlich neue und bedarfsgerechte Verteilung von zusätzlichen Stundenressourcen durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Ein digital ausfüllbares Formblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums steht den Schulen für das DaZ-Integrationskonzept zur Verfügung. Hier sind diejenigen Zeilen grau unterlegt, die in jeder Form eines DaZ-Integrationskonzepts angegeben sein müssen.

Ständig wechselnde Bedingungen prägen den Schulalltag, konstante Gruppengrößen sind kaum gegeben. Die Entwicklung anpassungsfähiger Formen schulischer Sprachförderung ist daher nötig, sodass eine jährliche Aktualisierung des schuleigenen DaZ-Integrationskonzepts erforderlich ist.

Organisationsformen der Sprachfördermaßnahmen

Der Erlass ermöglicht in der Umsetzung der zusätzlichen Stundenressourcen große Flexibilität. Grundlage ist eine kommunikative, auf kooperative Lernformen abzielende Sprachförderung, die nur gelingen kann, wenn es unter den Lernenden einen Austausch, eine Interaktion gibt. Bei zu geringer Gruppengröße ist dies nicht gewährleistet.

Folgende Angaben bzw. Ausführungen im DaZ-Integrationskonzept – insbesondere zu den Organisationsformen – sind bei der jährlichen Beantragung zusätzlicher Stundenressourcen zur Durchführung von Sprachfördermaßnahmen wesentliche Grundlage bei der Zuweisung durch die Regionalen Landesämter:

Allgemein

  • Welches Verfahren zur Sprachstandserhebung wird eingesetzt, um die Schülerinnen und Schüler den Formen schulischer Sprachförderung zuzuweisen und ihre sprachliche Progression in DaZ zu erfassen?
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse (eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht ist nur mit Hilfe additiver Sprachfördermaßnahmen möglich) aufgelistet nach Niveaustufen, z. B.:

    • Niveaustufe < A2: __SuS Klassenstufe 1+2
    • Niveaustufe < A2: __ SuS Klassenstufe 3
    • Niveaustufe = A2: __ SuS
    • Niveaustufe = B1: __ SuS
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler die in KEINER Sprache alphabetisiert sind (nur ab Klasse 3)

  • Wie wird die individuelle Sprach- und Lernentwicklung und die Förderplanung dokumentiert?

Durchgängige Sprachbildung

  • Welche Organisationsformen schulischer Sprachförderung sollen angeboten werden (z. B: Grundkurs DaZ, Aufbaukurs DaZ, Förderkurs DaZ/ DaB, Kombination)