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Aufgabenbereiche

Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die Dienststellenleitung für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich:

  • Gesundes Führen und Managen (Personal führen und Organisation leiten)
  • Organisation des Arbeitsschutzes in der Schule bzw. dem Studienseminare
  • Sicherheit und Gesundheit systematisch entwickeln
  • Information über Sicherheit und Gesundheit in der Schule bzw. im Studienseminar und Motivation zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen und zum Gesundheitsschutz
  • Unterweisungen
  • Erstellen von Arbeitsschutz-Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen)
  • Überwachen der Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln
  • Besondere Unterstützung für Beschäftigte* (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte)
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Dienststellenleitung kann in bestimmten Bereichen fachkundige und zuverlässige Beschäftigte* mit genau umrissenen Teilaufgaben beauftragen (siehe „Beauftragungen und Pflichtenübertragungen”).

 

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen.]

Beauftragungen und Pflichtenübertragungen

Die Schul- oder Studienseminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Sie kann bestimmte Aufgaben, Rechte und Pflichten an andere Personen übertragen (§ 13 Absatz 2 ArbSchG und Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen”).

Mutterschutz

Schwangere sind besonders schutzbedürftig. Am Arbeitsplatz Schule sind besondere Gefährdungen zu berücksichtigen.

Menschen mit Behinderung

Teilhabe und besonderer Schutz von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Informationen, Anleitungen sowie Materialien zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach Arbeitsschutzgesetz an Schulen.

Unterweisungen

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren und die erforderliche Schutzmaßnahmen hingewiesen wird.

Prüfpflichtige Anlagen und Einrichtungen

Durch regelmäßige Prüfungen sollen Verletzungen und Unfälle durch Arbeitsmittel und Anlagen verhindert werden.