Aufgabenbereiche
Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die Dienststellenleitung für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich:
- Gesundes Führen und Managen (Personal führen und Organisation leiten)
- Organisation des Arbeitsschutzes in der Schule bzw. dem Studienseminare
- Sicherheit und Gesundheit systematisch entwickeln
- Information über Sicherheit und Gesundheit in der Schule bzw. im Studienseminar und Motivation zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen und zum Gesundheitsschutz
- Unterweisungen
- Erstellen von Arbeitsschutz-Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen)
- Überwachen der Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln
- Besondere Unterstützung für Beschäftigte* (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte)
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Dienststellenleitung kann in bestimmten Bereichen fachkundige und zuverlässige Beschäftigte* mit genau umrissenen Teilaufgaben beauftragen (siehe „Beauftragungen und Pflichtenübertragungen”).
*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen.]