Aufgabenbereiche
Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist die Dienststellenleitung für folgende Aufgabenbereiche verantwortlich:
- Gesundes Führen und Managen (Personal führen und Organisation leiten)
- Organisation des Arbeitsschutzes in der Schule bzw. dem Studienseminare
- Sicherheit und Gesundheit systematisch entwickeln
- Information über Sicherheit und Gesundheit in der Schule bzw. im Studienseminar und Motivation zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen und zum Gesundheitsschutz
- Unterweisungen
- Erstellen von Arbeitsschutz-Regelungen (z.B. Betriebsanweisungen)
- Überwachen der Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln
- Besondere Unterstützung für Beschäftigte* (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte)
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Dienststellenleitung kann in bestimmten Bereichen fachkundige und zuverlässige Beschäftigte* mit genau umrissenen Teilaufgaben beauftragen (siehe „Beauftragungen und Pflichtenübertragungen”).
*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen.]
Beauftragungen und Pflichtenübertragungen
Die Schul- oder Studienseminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Sie kann bestimmte Aufgaben, Rechte und Pflichten an andere Personen übertragen (§ 13 Absatz 2 ArbSchG und Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen”).
Die Schul- oder Studienseminarleitung trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz. Sie kann bestimmte Aufgaben, Rechte und Pflichten an andere Personen übertragen (§ 13 Absatz 2 ArbSchG und Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen”).
Mutterschutz
Schwangere sind besonders schutzbedürftig. Am Arbeitsplatz Schule sind besondere Gefährdungen zu berücksichtigen.
Schwangere sind besonders schutzbedürftig. Am Arbeitsplatz Schule sind besondere Gefährdungen zu berücksichtigen.
Menschen mit Behinderung
Teilhabe und besonderer Schutz von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.
Teilhabe und besonderer Schutz von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Informationen, Anleitungen sowie Materialien zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach Arbeitsschutzgesetz an Schulen.
Informationen, Anleitungen sowie Materialien zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach Arbeitsschutzgesetz an Schulen.
Unterweisungen
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen sind schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren und die erforderliche Schutzmaßnahmen hingewiesen wird.
Betriebsanweisungen sind schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren und die erforderliche Schutzmaßnahmen hingewiesen wird.
Prüfpflichtige Anlagen und Einrichtungen
Durch regelmäßige Prüfungen sollen Verletzungen und Unfälle durch Arbeitsmittel und Anlagen verhindert werden.
Durch regelmäßige Prüfungen sollen Verletzungen und Unfälle durch Arbeitsmittel und Anlagen verhindert werden.