Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

45. Weiterbildungslehrgang

Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrkräften

Bek. d. MK v. 1.9.2023 – 24 - 81 411

Zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 können insgesamt 100 Lehrkräfte mit der Wahrnehmung der Funktion einer Beratungslehrkraft beauftragt werden.

Wegen der begrenzten Zahl der zu besetzenden Weiterbildungsplätze ist die folgende – auf die zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung – Beschränkung zu beachten:

RLSB Braunschweig:

Studienzirkel I: Landkreise Goslar, Peine und Wolfenbüttel sowie Stadt Salzgitter

Studienzirkel II: Landkreise Gifhorn und Helmstedt sowie Stadt Wolfsburg

Studienzirkel III: Landkreise Göttingen und Northeim

RLSB Hannover:

Studienzirkel I: Stadt und Region Hannover

Studienzirkel II: Holzminden-Hildesheim

RLSB Lüneburg:

Studienzirkel I & II: Stadt und Landkreis Lüneburg sowie Landkreise Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen 

Studienzirkel III: Stadt und Landkreis Celle, Landkreis Heidekreis

RLSB Osnabrück:

Studienzirkel I: Stadt und Landkreis Osnabrück 

Studienzirkel II: Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven, Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch

Die Beauftragung erfolgt zum 1.8.2024 durch die jeweiligen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung. Den beauftragten Lehrkräften werden gem. § 15 der Nds. ArbZVO-Schule fünf Anrechnungsstunden für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme gewährt. Die Beauftragung und die Gewährung von Anrechnungsstunden sind zu widerrufen, sofern die Teilnahme an der Weiterbildung nicht regelmäßig erfolgt, abgebrochen oder nicht abgeschlossen wird.

Bezüglich der Bewerbungen für die Weiterbildung gelten folgende Regelungen:

Bewerben können sich Schulen in öffentlicher Trägerschaft unter Benennung der Lehrkraft, die die Funktion einer Beratungslehrkraft übernehmen soll. Auf vorhandene Kompetenzen wie pädagogische Fach- und Methodenkompetenz, Offenheit und Integrität, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit wird besonderer Wert gelegt. Ein Quereinstieg in die Weiterbildung ist nicht möglich.

Für die Teilnehmenden fallen keine Referierenden- oder Kurskosten an. Die im Rahmen des Einführungskurses und der vier Kompaktkurse anfallenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden zentral aus Mitteln des Niedersächsischen Kultusministeriums übernommen. Alle weiteren Reisekosten sind aus dem Schulbudget zu finanzieren und daher der Schule zur Abrechnung vorzulegen. Im Bedarfsfall können zusätzliche Kosten für Raummieten für die Studienzirkelsitzungen bis maximal 80 Euro pro Halbjahr entstehen. Diese sind ebenfalls über die Schulen abzurechnen. Für die Beratungstätigkeit muss den Lehrkräften ein geeigneter Beratungsraum in der Schule zur Verfügung stehen.

Die Lehrkraft muss eine hinreichende Präsenzzeit in ihrer Schule gewährleisten können, indem sie mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (plus Beratungsstunden) an mindestens drei Tagen in ihrer Schule tätig ist. Sie verpflichtet sich, die Tätigkeit als Beratungslehrkraft nach Abschluss der Weiterbildung mindestens fünf Jahre auszuüben.

Benannt werden können Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für eines der Lehrämter an allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen im Einstiegsamt oder im ersten Beförderungsamt. Weitere Voraussetzung ist eine dreijährige erfolgreiche Tätigkeit im Schuldienst nach dem Erwerb der Lehrbefähigung.

Bereits beauftragte Beratungslehrkräfte, denen eine leitende Funktion übertragen wird, können die Tätigkeit als Beratungslehrkraft nicht weiter wahrnehmen.

Die Schulleitung legt die Bewerbung dem Dezernat 5 des zuständigen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung bis zum 15.12.2023 mit folgenden Unterlagen vor:

  • Aussagen über den spezifischen Beratungsbedarf, das Beratungskonzept der Schule und den geplanten Einsatz der Beratungslehrkraft im Rahmen dieses Konzepts,
  • Bestätigung der Schulleiterin oder des Schulleiters über die Herbeiführung eines breiten Konsenses im Kollegium zum Personalvorschlag,
  • einen standardisierten Leistungsbericht über die benannte Lehrkraft, der durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erstellt wird. Dieser Bericht stützt sich auf ein Gespräch sowie weitere Erkenntnisse im Hinblick auf die Teilnahme am Weiterbildungslehrgang. Er ist ohne Benotung abzufassen und der Lehrkraft vor der Weitergabe an das RLSB bekannt zu geben. Beizufügen sind ggf. Nachweise über Tätigkeiten in der Beratung sowie Zusatzausbildungen,
  • Bewerbungsdeckblatt.

Die Formulare für den standardisierten Bericht und für das Bewerbungsdeckblatt sind unten auf dieser Seite hinterlegt.

Die zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung treffen die Entscheidung über die Zulassung der benannten Lehrkraft zum Weiterbildungslehrgang sowie die Zuordnung zu einem Studienzirkel. Es können in der Regel nur Lehrkräfte aus Schulen mit mehr als 100 Schülerinnen und Schülern zugelassen werden. Sofern mehr Bewerbungen vorliegen als Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen, sind bei der Auswahl folgende Kriterien in dieser Reihenfolge zu berücksichtigen:

  • Bewerbungen von Schulen, die einen besonderen Beratungsbedarf haben,
  • Bewerbungen von Schulen, in denen noch keine Beratungslehrkraft eingesetzt ist bzw. aufgrund des Beratungsbedarfs und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler eine weitere Beratungslehrkraft dringend erforderlich ist,
  • Bei Mehrfachbesetzungen an Schulen ist eine nach Geschlechtszugehörigkeit paritätische Besetzung mit Beratungslehrkräften anzustreben.

Die zuständige Gleichstellungsbeauftragte und die zuständige Personalvertretung sind bei der Auswahl zu beteiligen.

Die Studienzirkel werden von schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten geleitet. Für die in Weiterbildung befindliche Lehrkraft ist der Mittwoch für die Arbeit in den Studienzirkeln unterrichtsfrei zu halten. Die Beratungslehrkräfte werden bei ihrer Beratungstätigkeit in der Schule von den Studienzirkelleitungen betreut und unterstützt. Die Beratungstätigkeit ist entsprechend den im Weiterbildungslehrgang erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten anzupassen.

Die Weiterbildung umfasst 40 ganztägige Studienzirkel in der Unterrichtszeit, einen dreitägigen Einführungskurs, sowie vier ganzwöchige Kompaktkurse, von denen zwei in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. 

Im Übrigen finden bis zu einer Neufassung des Erlasses vom 6.3.1978 – 3052-81 410/1-2/78 (SVBl. S. 132), zuletzt geändert durch RdErl. vom 8.4.2004 – I/2-81 410/1-4/04 (SVBl. S. 271), die Übergangsregelungen zur Verfügung von Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte und zur Prüfung von Beratungslehrkräften (Erl. d. MK v. 5.4.2019) Anwendung.

Weitere Auskünfte erteilen:

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Markus Borck
[email protected]

 
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Gertrud Plasse
[email protected]


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg 

Achim Aschenbach
[email protected]


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Thomas Künne
[email protected]