Sachschäden
Die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig und Lüneburg bearbeiten die Anträge auf Sachschadenserstattung von beamteten Lehrkräften, Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sowie anderen Landesbediensteten an Schulen, die unabhängig von einem Dienstunfall gestellt werden.
Gemäß § 83 Abs.1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) kann für beschädigte oder abhanden gekommenen Gegenstände von beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst Sachschadenserstattung geleistet werden, welche „üblicherweise zur Wahrnehmung des Dienstes mitgeführt“ werden, d.h. unmittelbar für den Dienst benötigt werden. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Ob und ggf. in welcher Höhe Schadensersatz zu leisten ist, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.
Sachschadenserstattung kann nicht gewährt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Für beschäftigte Lehrkräfte und andere beschäftigte Landesbedienstete an Schulen gilt dieselbe Regelung in analoger Anwendung.
Entsprechende Anträge sind schriftlich - auf dem Dienstwege (über die Schulleitung) - bei den Dienstherrn, den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung in Lüneburg oder Braunschweig, zu stellen.
Zur Wahrung der einmonatigen Ausschlussfrist des § 83 Abs.3 NBG reicht der Eingang des Antrags bei der zuständigen Schule oder bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bei dem zuständigen Studienseminar innerhalb eines Monats nach Schadenseintritt.
Die Schul- bzw. Studienseminarleitung muss den Antrag zur Kenntnis nehmen und die Angaben in dem Antrag - soweit möglich - bestätigen. Anschließend sind die Anträge unverzüglich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg oder Braunschweig zu richten, damit eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge möglich ist.
Der Ablauf der Monatsfrist ist nicht dadurch gehemmt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zunächst versucht, den Schaden auf andere Weise ersetzt zu erhalten. Ggf. sollte auf solche noch nicht abgeschlossenen Versuche bei Antragsstellung hingewiesen werden. Rechnungen und andere Unterlagen können nachgereicht werden.
Achtung:
Wird die Monatsfrist nicht eingehalten, muss der Antrag wegen Verfristung abgelehnt werden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Es wird gebeten, zur Beschleunigung des Verfahrens die Anträge über die Schulleitung direkt an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg bzw. bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienstüber die Studienseminarleitung direkt an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig zu senden, da hier jeweils die Anträge aus allen vier Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung zentral bearbeitet werden.