Private Unfälle
Erleiden beamtete Lehrkräfte bzw. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst oder deren beihilfeberechtigte Angehörige einen Unfall im privaten Bereich, erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Behandlungskosten durch Einreichen des bekannten Beihilfeantrags beim NLBV.
Die unfallbedingten Arztrechnungen sind dabei unbedingt als solche – d.h. als unfallbedingt – zu kennzeichnen.
Außerdem ist auch bei Privatunfällen die Anzeige des Unfalls beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg bzw. Braunschweig (für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst) erforderlich, damit von dort aus geprüft werden kann, ob dem Unfall ein Fremdverschulden zugrunde liegt. Bitte verwenden Sie für die Anzeige das Formular „Unfallanzeige“(037_020) und schicken es ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an das für Sie zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung.
Bei Unfällen mit Fremdverschulden gehen gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher - bei Beamten nach § 52 NBG, bei Beschäftigten nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz - auf das Land Niedersachsen über, soweit das Land Niedersachsen wegen des Unfalls gegenüber den Lehrkräften, Schulassistentinnen und Schulassistenten sowie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Schulen zu Leistungen verpflichtet ist. Gleiches gilt für die ggf. beihilfeberechtigten Angehörigen. (Daher ist die Anzeige auch eines Unfalls im privaten Bereich gegenüber dem Dienstherrn / Arbeitgeber erforderlich.)
Die während der unfallbedingten Dienst-/ Arbeitsunfähigkeit fortgezahlten Bezüge / Arbeitsentgelte sowie die durch Beihilfe erstatteten Heilbehandlungskosten werden vom jeweils zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beim Unfallverursacher als Schadensersatz geltend gemacht.
Achtung:
Auch im Falle von Privatunfällen von Lehrkräften bzw. Lehrkräften im Vorbereitungsdienst sind die Krankmeldungen (bei Beamtinnen und Beamten auch ärztliche Atteste) dem Dezernat 1, Fachbereich Lehrendes Personal, des jeweiligen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung zur weiteren Bearbeitung unverzüglich vorzulegen.
Bitte nutzen Sie als beamtete Lehrkraft den unten aufgeführten Vordruck "Meldung über Erkrankung/Dienstaufnahme von privat kankenversicherten Bediensteten im Schulbereich" (030_085).
Im Falle von Privatunfällen von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Schulassistentinnen und Schulassistenten müssen Krankmeldungen generell an die die Personalakte führende Dienststelle (die jeweils zuständigen Fachbereiche 1 NP) gesandt werden.
Bitte beachten Sie immer, wenn sich bei Ihnen ein Unfall im Dienst oder privat ereignet hat und Sie deswegen dienstunfähig bzw. arbeitsunfähig wurden, die Hinweise zum Verfahren bei Krankmeldungen auf der Homepage des Bildungsportals Niedersachsen (unten verlinkt).
Sehr wichtig ist hierbei, dass generell Dienst-/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des behandelnden Arztes vorliegen, die auch Zeiten von Schulferien und Wochenenden enthalten, sofern sich der unfallbedingte Krankheitszeitraum auch auf diese Zeiten erstreckt. Eine Dienstunfähigkeits-/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auch erforderlich, wenn der Unfall in den allgemeinen Schulferien geschehen ist.
Privatrechtliche Ansprüche der Lehrkräfte (z.B. Schmerzensgeld) werden von Seiten der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung nicht verfolgt. Diese sind von ihnen selbst beim Unfallverursacher geltend zu machen.