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Interne Hinweisgebermeldestellen nach HinSchG

Meldestellen Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Hinweisgebende Personen können damit einen wertvollen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen leisten und bei deren Aufklärung sowie Beseitigung helfen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen und Ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird von der internen Meldestelle vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wurde in jeder Behörde eine interne Meldestelle eingerichtet.

 

Welche Hinweise können gemeldet werden?

  • alle Verstöße, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient (bspw. Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz)
  • alle Verstöße gegen das Vergaberecht oder steuerliche Rechtsnormen
  • Hinweise auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

 

Wer kann Hinweise melden?
Die internen Meldestellen sind zuständig für das Personal der Behörden, die Meldestellen in den RLSB zusätzlich für alle Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren.

 

Wie läuft das Verfahren ab?
Den internen Meldestellen kommt nach § 13 HinSchG die Aufgabe zu, Meldekanäle für die Entgegennahme der eingehenden Meldungen zu betreiben, Kontakt mit den hinweisgebenden Personen zu halten und den Hinweisen nachzugehen. Dabei soll die interne Meldestelle die Meldungen auf deren Stichhaltigkeit untersuchen, indem eigene Nachforschungen angestellt werden. Anschließend informiert die interne Meldestelle spätestens nach drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Eingangsbestätigung die hinweisgebende Person über geplante sowie bereits ergriffene Maßnahmen sowie die Gründe für diese.