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Unfall - Schadensersatz

Alle Dienstunfälle und Sachschäden von Lehrkräften in Niedersachsen werden zentral im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg bearbeitet.

Im Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig werden hingegen alle Dienstunfälle und Sachschäden von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bearbeitet.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die richtige Vorgehensweise bei verschiedenen Unfällen und/oder Schäden.

Dienstunfälle

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist und einen Körperschaden verursacht hat (§ 34 Abs. 1 NBeamtVG).

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Sachschäden

Gemäß § 83 Abs.1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) kann für beschädigte oder abhanden gekommenen Gegenstände von beamteten Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst Sachschadenserstattung geleistet werden.

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Schäden an Kfz von Lehrkräften auf Dienstreisen

Auch bei Lehrkräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst kann es auf Dienstreisen leider zu Dienstunfällen mit Sachschäden an den Fahrzeugen der Fahrzeugen kommen.

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Unfälle von Angehörigen

Erleidet ein beihilfeberechtigter Angehöriger einer beamteten Lehrkraft bzw. einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen Unfall, erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Behandlungskosten durch Einreichen des bekannten Beihilfeantrags bei dem NLBV.

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Private Unfälle

Erleiden beamtete Lehrkräfte bzw. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst oder deren beihilfeberechtigte Angehörige einen Unfall im privaten Bereich, erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Behandlungskosten über das NLBV.

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Lehrer-Mannschaftsturniere und Wettkämpfe - kein Dienst

Lehrer-Mannschaftsturniere sind im Gegensatz zu genehmigten Lehrersport-Arbeitsgemeinschaften nicht als dienstliche Veranstaltungen anzusehen.

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