Lehrer-Mannschaftsturniere und Wettkämpfe - kein Dienst
Lehrer-Mannschaftsturniere jeglicher Sportart (z.B. Fußball, Volleyball o.ä.) und andere Einzel-Wettkämpfe, die von Lehrerinnen und/oder Lehrern sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst innerhalb einer Schule oder unter Beteiligung von Teilnehmerinnen und/oder Teilnehmern verschiedener Schulen durchgeführt werden, sind im Gegensatz zu genehmigten Lehrersport-Arbeitsgemeinschaften nicht als dienstliche Veranstaltungen anzusehen und dürfen daher auch nicht als solche genehmigt werden.
Es besteht daher für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesen sportlichen Veranstaltungen kein Dienstunfallschutz; möglicherweise dabei auftretende Unfälle stellen folglich private Unfälle der Lehrkräfte dar.
Dieses ergibt sich aus dem Runderlass des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 04.11.1997 (Nds. MBl. 1997, S.1997), wonach Betriebssport nur dann als dienstliche Veranstaltung in Betracht kommt, wenn er dem Ausgleich der Belastungen durch die dienstliche Tätigkeit dient; jedoch liegt danach keine "dienstliche Veranstaltung" i.S.d. § 31 Abs.1 S.2 Nr.2 BeamtVG (bzw. seit dem 01.12.2011 i.S.d. § 34 Abs.1 S.2 Nr.2 NBeamtVG) vor, wenn Sport wettkampfmäßig oder zu Spitzenleistungen ausgeübt wird.
Aus diesem Grunde dürfen auch keine Dienstreisegenehmigungen zu den genannten Veranstaltungen erteilt werden.