Inklusive Bildung im Bildungsbereich Mobilität
Alle Schulen in Niedersachsen sind grundsätzlich inklusive Schulen.
Klassen mit Kindern, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) haben, sind jedoch ganz unterschiedlich zusammengesetzt. Mitunter sind auch Lernende mehrerer Förderschwerpunkte in einer Klasse, nicht selten zusätzlich begleitet von Schulassistentinnen und -assistenten. Das unterrichtliche Angebot muss dies sehr individuell berücksichtigen. Es bestehen aber auch noch Förderschulen in vielen Förderschwerpunkten.
Im Handlungsfeld Mobilität geht es im Rahmen der Inklusion einerseits um die möglichst aktive und sichere Teilhabe im Verkehr. Um diese Förderung in lebensbedeutsamer Weise zu gewährleisten, muss in der Regel individuell in der konkreten Situation geübt werden.
Aber auch die Ermöglichung barrierefreier geistiger Mobilität ist Teil des inklusiven Unterrichts. Diese geistige Mobilität umfasst zum Beispiel barrierefreie Webseiten, (digitale) Hilfsmittel, Hilfen beim Hören und Sprechen (sprachliche Teilhabe), aber auch persönliche Hilfsmittel und „Unterstützte Kommunikation“ (UK).
So weit und so lange wie möglich sollte insgesamt ein Lernen am gemeinsamen Gegenstand mit differenziertem Unterrichtsmaterial stattfinden.