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Aspekte der Schulentwicklung

Bildung für nachhaltige Entwicklung ist verbindlicher Teil der Schulentwicklung 

Um Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen des Lebens in der globalisierten Gesellschaft vorzubereiten, bedarf es einer schulischen Bildung, die allen Kindern und Jugendlichen eine individuelle Entwicklung im Rahmen einer offenen und partizipativen Lern-, Unterrichts- und Schulkultur ermöglicht. Damit betrifft die Umsetzung von BNE die ganze Schule: “Die strukturelle Verankerung von BNE im Unterricht sowie in den außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten kann besonders gewinnbringend umgesetzt werden, wenn 

  • die Auswahl von Themen im besonderen Maße relevante Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler aufgreift. 
  • die Auseinandersetzung im Unterricht ökologische, ökonomische, soziale, kulturelle, politische sowie ethische und religiöse Dimensionen miteinander verbindet. 
  • überfachlich vernetztes Wissen und Haltungen erworben und reflektiert werden. 
  • eigenverantwortliche und partizipative Lernprozesse Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen. 
  • Organisationsformen und Lernformate etabliert sind, die selbstbestimmtes Lernen und individuelle Lernwege begünstigen.” (BNE-Erlass) 

BNE muss nicht zusätzlich unterrichtet werden, sondern stellt eine Querschnittsaufgabe dar, die sich neben der fachdidaktischen Ausrichtung vor allem in einer pädagogischen Haltung verwirklicht, welche die Vermittlung von Gestaltungskompetenzen in den Vordergrund stellt. Der BNE-Erlass formuliert: 

“Ziel von BNE ist es, Schülerinnen und Schüler zu einem selbstbestimmten, mitgestaltenden, verantwortungsbewussten und solidarischen Leben in der globalisierten Gesellschaft zu befähigen. Im Vordergrund steht die Förderung von zukunftsfähigem und transformativem Denken und Handeln. Das Lernen für die Zukunft vermittelt über Faktenwissen hinaus Fähigkeiten und Werte, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Dabei werden ökologische, ökonomische, soziale, politische, kulturelle sowie ethische und religiöse Dimensionen berücksichtigt.” 

 

Der Schulleitung kommt im Schulentwicklungsprozess eine entscheidende Rolle zu, da sie “zur Auseinandersetzung mit BNE anregt und den Prozess strukturiert und steuert” (BNE-Erlass).
Die BNE-Ansprechperson wird durch die Schulleitung gemeldet und unterstützt diese im Schulentwicklungsprozess. Mehrere Schulen können gemeinsame eine BNE-Ansprechperson benennen. Ebenso können sich mehrere Personen einer Schule als Ansprechpersonen registrieren lassen. Die BNE-Ansprechperson erhält durch die Fachberatung BNE und über die offiziellen Informationskanäle des Kultusminiteriums und der RLSB Informationen zum Themenfeld BNE (z.B. BNE-Newsletter).
Die Aufgaben der BNE-Ansprechperson ergeben sich aus Absprachen mit der Schulleitung, um im Rahmen der Möglichkeiten der Schule am aktuellen Schulentwicklungsprozess mitzuwirken. Jede Schule findet dabei ihren eigenen Weg zur Umsetzung von BNE.  Nach ihren Möglichkeiten kann die BNE-Ansprechperson dabei  

  • mit der Schulleitung einen BNE-Schulentwicklungsprozess besprechen und planen. 
  • Kolleginnen und Kollegen ansprechen, um eine BNE-Arbeitsgruppe zu bilden. 
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung und die Nachhaltigkeitsziele auf den Sitzungen der Gremien der Schule vorstellen. 
  • eine Bestandsaufnahme zur BNE an der Schule initiieren und der Schulöffentlichkeit vorstellen. 
  • eine SchiLF zum Thema BNE initiieren. 
  • alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ansprechen und am Prozess beteiligen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, pädagogisches Personal, Hausmeisterei, etc.) 

Schulentwicklung im Sinne von BNE ist Aufgabe aller an Schulentwicklung Beteiligten unter Einbindung des Ganztagsangebots. Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung von Prozessen eingebunden, so dass sie Selbstwirksamkeitserfahrungen machen können. Ebenso werden externe Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner an der Weiterentwicklung und Umsetzung von BNE in der Schule beteiligt. Darüber hinaus umfasst BNE u. a. 

  • Netzwerke, Kooperationen, Partnerschaften und Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Bildungsanbietern, 
  • soziale Arbeit in schulischer Verantwortung, 
  • schulische Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller am Schulleben Beteiligten, demokratische Aufgabenverteilung und Kooperation der Akteurinnen und Akteure, 
  • Schulleben und unterrichtsergänzende Angebote, 
  • Steuerung und Management sowie ein verbindliches Qualitätsmanagement im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. 

In der Kooperation mit dem Schulträger kann die nachhaltige Entwicklung auch in die bauliche Gestaltung und die Ausstattung der Schule sowie in die nachhaltige Bewirtschaftung der Schule hineinwirken. Schülerinnen und Schüler können diese Prozesse partizipativ mitgestalten und Nachhaltigkeit als Element ihres schulischen Alltags erleben. 

Im Leitbild sind das gemeinsame pädagogische Ziel- und Werteverständnis sowie die Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Schülerschaft und des regionalen Umfeldes beschrieben. Quelle: MK Niedersachsen (Link) 

Eine mit allen Beteiligten des Schullebens gestaltete (Fort-) Entwicklung des schuleigenen Leitbildes ist ein starkes Werkzeug der Partizipation und dient dazu, sich über das Bildungsverständnis der BNE auszutauschen und es verbindlich handlungs- und haltungsleitend zu formulieren. Den rechtlichen Rahmen bietet dabei stets das niedersächsische Schulgesetz. Das Leitbild ist weniger ein komplexes, schriftliches Konzept als eine Anleitung für die täglich gelebte Praxis des miteinander geteilten Schullebens.

► Unterstützung können Sie bekommen bei der Schulentwicklungsberatung (Link).

 

Schulentwicklungsberatung unterstützt Schulen dabei, Veränderungen auf den Weg zu bringen und diese systematisch und dauerhaft zu verankern. 

Link zur Schulentwicklungsberatung

 

Schulen kooperieren auf vielfältige Weise mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern der lokalen Bildungslandschaft sowie benachbarten Schulen. Im Sinne eines Whole School Approachs ist es sinnvoll dieses Engagement “vom Projekt in die Struktur weiterzuentwickeln” (Aufsatz zum BNE-Erlass). Das bedeutet, dass bestehende Zusammenarbeit im Schulprogramm so festgeschrieben wird, dass sie für die entsprechenden Jahrgänge verbindlich wird und Kolleginnen und Kollegen in der Organisation entlasten werden. Ist diese Struktur etabliert, können Kooperationen ausgebaut und vertieft werden auch indem man prüft, inwieweit Schülerinnen und Schüler verstärkt an der Gestaltung und Durchführung beteiligt werden können. 

Das Schulgebäude gestalten

"In der Kooperation mit dem Schulträger kann die nachhaltige Entwicklung auch in die bauliche Gestaltung und die Ausstattung der Schule sowie in die nachhaltige Bewirtschaftung der Schule hineinwirken. Schülerinnen und Schüler können diese Prozesse partizipativ mitgestalten und Nachhaltigkeit als Element ihres schulischen Alltags erleben." (BNE-Erlass) 

Die Gestaltung des Schulgebäudes und der Lernumgebung trägt wesentlich zur Lernkultur bei. Neben der Lerngruppe und der Lehrerin, bzw. dem Lehrer wird das Schulgebäude gerne als der dritte Lehrende bezeichnet. Offenere Lernformate benötigen auch offene (Klassen-) Räume. Entsprechend gestaltete Selbstlernbereiche, Ruhezonen, Gruppentische, Differenzierungsräume und Pausenbereiche ermöglichen vielfältige Lernanlässe sowie die Selbstorganisation von Lernprozessen. 

Als Baustein für die Umsetzung von BNE an der Schule wird in der Übersicht zur Schulentwicklung BNE (Link) auch die Elternbeteiligung genannt: “Das Schulleben ist geprägt von Schülerinnen und Schülerpartizipation und Elternbeteiligung.”  

Im niedersächsischen Schulgesetz wird bei den Aufgaben der Schule neben dem Unterricht auch vom Beitrag zur Erziehung gesprochen. Hier agiert Schule an der Schnittstelle zum Elternhaus. Eine zukunftsfähige Schule kann nur gelingen, wenn die Eltern in vielen Bereichen “mit im Boot” sind. Die Beteiligung der Eltern in den Gremien der Schule ist gesetzlich geregelt. Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten für die Partizipation, etwa im Förderverein, durch Kontakte in die lokale Bildungslandschaft, im Ganztagsbereich, in der Gestaltung und Betreuung des Schulgartens, der Bibliothek usw. 

“Der Schulentwicklungsprozess BNE sowie einzelne Maßnahmen werden kontinuierlich sowohl durch interne als auch externe Evaluation begleitet und fortentwickelt” (BNE-Erlass). 
Ob Sie sich für eine interne oder externe Evaluation entscheiden, hängt von Ihrem Schulentwicklungsprozess ab. Auch schon die Evaluation einzelner Teilprozesse des Schulentwicklungsprozesses kann einen guten Einblick in den Fortgang geben. Der Bildung für nachhaltige Entwicklung ist eine Haltung immanent, die stets auf transparente Kommunikation achtet, flache Hierarchien bevorzugt und somit regelmäßige Evaluationsschleifen zwecks Austauschs über die Prozesse implementiert. 

Sie können bei Bedarf die Beratung Schulevaluation oder Schulentwicklung (Link) nutzen. 

Tobias Feitkenhauer von der Initiative "Schule im Aufbruch" stellt das Konzept des FREI DAYs vor. Schulen organisieren einen wöchentlichen Projektzeitraum im regulären Stundenplan, in dem Schülerinnen und Schüler bei ihren eigenen Projekten begleitet werden. Eine Grundschule und eine weiterführende Schule stellen ihre Erfahrungen mit der Einführung des FREI DAYs vor. Konkrete Informationen zum FREI DAY und zum Netzwerk erhalten Sie unter folgenden Links:

► Link zur Initiative Schule im Aufbruch

Link zu den Hinweisen des Kutusministeriums zur Umsetzung des Lernformates FREI Day

Kinder einer Grundschule haben während ihres FREI DAYs zu den 17 Nachhaltigkeitszielen gearbeitet und stellen ihre Ergebnisse in diesem Video vor.