Kinder- und Menschenrechte
Kinderrechte im Primarbereich
Kinderrechte sind universell, unteilbar sowie unveräußerlich festgelegt in der 1989 deklarierten Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen. Seit 1992 sind sie auch in Deutschland garantiert. Im Zentrum steht das allgemeine Wohl von jungen Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Die Paragrafen berücksichtigen sämtliche relevanten Aspekte von der nationalen Identität über Fürsorge, das allgemeine Wohl des Kindes, Zugang zu Bildung, Nahrung, Wohnung, sie garantieren ein angstfreies Leben, ebenso finden sich ausdrücklich Hinweise zu Flucht und Migration, Inklusion und Adoption sowie die zugesicherte Respektierung der freien Meinungsäußerung des Kindes, das in diesem Kontext bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als solches definiert ist.
Die deutsche Kultusministerkonferenz definiert Kinderrechte als herausragendes Element einer nachhaltigen Unterrichts- und Schulentwicklung und damit als eine wesentliche Aufgabe des pädagogischen Personals in jeder Schule.
Die Umsetzung der Kinderrechte ist zugleich ein essentieller Beitrag zur Friedenspädagogik und weist eine starke Relevanz für die Realisierung der 17 global gültigen Nachhaltigkeitsziele mit besonderem Fokus auf die Ziele eins bis sechs auf.
Im Rahmen der neuen Initiative "Demokratisch Gestalten" des niedersächsischen Kultusministeriums gibt es ein landesweites "Kinderrechte"-Netzwerk für die Primarstufe, inklusive der Jahrgänge fünf und sechs. Die Pilotphase ist auf drei Jahre ausgelegt. Interessierte Schulen entwickeln in diesem Zeitrahmen verschiedene Programme zur Umsetzung partizipativer Strukturen sowie Modelle und Module als Beispiele guter Praxis, die später auch von anderen Schulen genutzt werden können. Regelmäßige Regionaltreffen bieten die Möglichkeit zu konstruktivem Austausch, weiterführenden Impulsen und Vernetzung, eine Internet-Plattform flankiert den Prozess. Die Projektdurchführung wird vom NLQ begleitet und evaluiert.
Anregungen und Materialien für das Aufgreifen des Themas im Unterricht finden Sie hier.
(+ Hinweis auf das Schulnetzwerk für Kinderrechte mit Link zu der Website, evtl. pdf "informationen und Beitrittsbedingungen")
Menschenrechte
Seit über 70 Jahren markieren die in der UN-Charta aufgeführten Menschenrechte die zentralen Leitlinien einer pazifistischen Koexistenz. Diese Rechte sind universell, unteilbar, unverhandelbar und unabdingbare Voraussetzung der im deutschen Grundgesetz verbrieften freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In den Schulen reflektiert sich die gesamte Diversität verschiedener persönlicher Überzeugungen, Kulturen, Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Ein Pluralismus, der auch zu Spannungen und Konflikten führen kann.
Mit der 2019 gestarteten Initiative „Demokratisch Gestalten“ will das niedersächsische Kultusministerium facettenreiche Impulse zur Stärkung eines demokratischen Bewusstseins geben. Ein wesentliches Element ist die Ermutigung und Befähigung zu umfassender Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen sowie zivilgesellschaftliches Engagement. Die deutsche Kultusministerkonferenz definiert Menschenrechtsbildung als eine essentielle Aufgabe in sämtlichen Schulformen, um Urteils-, Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu vermitteln, die einen toleranten, achtsamen, respektvollen und wertschätzenden Umgang aller Menschen ermöglichen.
Menschenrechte sind dabei als Maßstab zur Beurteilung und Bewertung der Lebensverhältnisse im eigenen und anderen Ländern deklariert. Das schließt die kreative und entschlossene Auseinandersetzung über Menschenrechtsverletzungen und Menschenfeindlichkeit in Vergangenheit und Gegenwart ein. Die Thematik ist umfassend im unterrichtlichen Geschehen, außerunterrichtlichen Angeboten und in der Kooperation mit außerschulischen Partnern zu implementieren, hat insofern einen bedeutenden Platz im Schulleben und flankiert zugleich den schulischen Qualitätsentwicklungsprozess.
Menschenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil der politischen Bildung, korrelieren mit Friedens- und Demokratie-Erziehung und bilden einen herausragender Schwerpunkt in der Arbeit der UNESCO, die in ihrem internationalen Schulnetzwerk (Associated SchoolNet – ASP) einen besonderen Fokus auf die Bedeutung der Menschenrechtsbildung legt. Die 17 internationalen Ziele der Bildung für nachhaltige Entwicklung, die Prämissen der AGENDA 2030 haben ebenfalls einen wichtigen Bezug zur Menschenrechtsbildung als Aspekt einer inklusiven Bildung.