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Finanzierungsverfahren für Pflegeschulen

Grundsätzlich erfolgt die Finanzierung der praktischen und der schulischen Pflegeausbildung seit dem 01.01.2020 durch den Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH (PABF), einer Tochtergesellschaft der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft.

Mit dieser Finanzierung werden die Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft, die durch die schulische Pflegeausbildung entstehen, nicht vollständig gedeckt: Mietzahlungen und Investitionskosten werden durch den PABF nicht übernommen.
Außerdem werden die Kosten für die Erteilung des allgemeinbildenden Unterrichts an den Pflegeschulen durch den PABF nicht berücksichtigt, da dieser Unterricht nach den Bundesregelungen nicht vorgesehen ist.

Im Folgenden werden die nach der Verordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft vom 17.12.2019 - (Finanzierungs-VO) - sowie den dazu erlassenen Durchführungshinweisen vom 27.02.2020 des Niedersächsischen Kultusministeriums vorgesehenen Pauschalen vorgestellt, das Antragsverfahren sowie die Nachweisführung/die Festsetzung der Kostenerstattung erläutert.

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Pauschalen

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Antragsverfahren

Antragsverfahren zur Kostenerstattung gemäß § 3 Abs. 1 Finanzierungs-VO

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Nachweisführung über Klassenzahlen

Erläuterungen zum Nachweis über die Zahl der Klassen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der Finanzierungs-VO