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Gesundheitsfachberufe

Krankenpflege

Die Ausbildung soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen: (hier nur einige Beispiele)

  • Eigenverantwortlich den Pflegebedarf zu ermitteln, die Pflege zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu dokumentieren.
  • Zu pflegende Menschen eigenverantwortlich zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes einzuleiten.
  • Ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durchzuführen.
  • Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten
  • bei der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation Unterstützung zu leisten.

Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege konnte letztmalig zum 31.12.2019 begonnen werden und muss spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Schulen der Gesundheits- und Krankenpflege sind in die Berufsfachschule Pflege überführt.

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