Gesundheitsfachberufe
Logopädie
Die Schülerinnen und Schüler sollen die logopädische Diagnostik, Therapie und Beratung bei Patienten mit allen Arten von Störungen der Stimme, der Sprache, der Artikulation, des Redeflusses, der Schriftsprache und bei Störungen des Gehörs durchführen können, soweit sich dieses auf die Stimme, das Sprechen und die Sprache auswirken. Sie sollen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Verordnung hin in ihrem Bereich selbständig und eigenverantwortlich tätig sein. Dabei sollen sie Erwachsene, Jugendliche, Schul-, Vorschul- und Kleinkinder einzeln oder in Gruppen behandeln können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen hierzu über ausreichende Erfahrungen und Fähigkeiten, über medizinische Kenntnisse – insbesondere über die Ursachen, Arten, Formen und Auswirkungen aller Hör, Stimm-, Sprech- und Sprachkrankheiten – sowie über die nötigen weiteren Kenntnisse auf außermedizinischen Gebieten verfügen. Sie sollen mit der sozialen Umwelt der Patienten vertraut sein können und in der Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten bzw. Dienstellen die für die Besserung und Heilung nötigen Maßnahmen durchführen können.
(angelehnt an: ständige Konferenz der Logopädenlehranstaltsleitungen und Fachtagung der Lehrlogopäden (1993) Curriculum für die Ausbildung des Logopäden nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden in der Bundesrepublik Deutschland (LogAPrO) vom 1. Oktober 1980, 2. und erweiterte Auflage)