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Logopädie

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 4 LogopG)
  • eine abgeschlossene Realschulbildung,
  •  eine gleichwertige Ausbildung
  • oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 4 LogopG und § 1 LogAPrO)

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus

  •  theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 1740 Stunden und
  •  einer praktischen Ausbildung im Umfang von 2100 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.