Logopädie
Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen (§ 4 LogopG)
- eine abgeschlossene Realschulbildung,
- eine gleichwertige Ausbildung
- oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 4 LogopG und § 1 LogAPrO)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus
- theoretischem und praktischem Unterricht im Umfang von 1740 Stunden und
- einer praktischen Ausbildung im Umfang von 2100 Stunden.
Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Schulen statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.