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Gesundheitsfachberufe

Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben. (§ 3 MPhG).

Derzeit wird an keiner Schule in Niedersachsen zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin und zum Masseur und medizinischen Bademeister ausgebildet.


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