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Masseurin und medizinische Bademeisterin/ Masseur und medizinischer Bademeister

Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen (§ 5 MPhG)
  1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
  2. der Hauptschulabschluss
    oder eine gleichwertige erweitert Schulbildung
    oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
Ausbildung und Prüfung (§ 4 MPhG, § 1 MB-APrV)

Der zweijährige Lehrgang umfasst

  • theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von 2230 Stunden und
  • praktische Ausbildung im Umfang von 800 Stunden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt und wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Dieses berechtigt nicht zum Führen der Berufsbezeichnung.

Praktische Tätigkeit (§ 7 MPhG)

Nach bestandener staatlicher Prüfung findet die praktische Tätigkeit für sechs Monate in zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Einrichtungen statt.