Ausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG)
Seit dem 01.01.2020 werden die Pflegeausbildungen in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geordnet. Die Ausbildung nach PflBG ist dabei generalistisch ausgerichtet und fokussiert den Erwerb von Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen notwendig sind.
Grundsätzlich dauert die Ausbildung unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre und vermittelt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung 'Pflegefachfrau' oder 'Pflegefachmann' zu führen. In Niedersachsen wird der Bildungsgang als 'Berufsfachschule Pflege' geführt.