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Ausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG)

Seit dem 01.01.2020 werden die Pflegeausbildungen in Deutschland durch das Pflegeberufegesetz (PflBG) neu geordnet. Die Ausbildung nach PflBG ist dabei generalistisch ausgerichtet und fokussiert den Erwerb von Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen notwendig sind. 

Grundsätzlich dauert die Ausbildung unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre und vermittelt die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung 'Pflegefachfrau' oder 'Pflegefachmann' zu führen. In Niedersachsen wird der Bildungsgang als 'Berufsfachschule Pflege' geführt.

Übersicht

Aktuelles

Umsetzung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) in Niedersachsen, Fortbildungsangebote, aktualisierte Informationen und Dokumente (Stand: 2024-09-16)

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Dokumente

Rahmenpläne, rechtliche Bestimmungen, Zeugnismuster, Verfahrenshinweise zur Prüfung und weitere Dokumente zum Herunterladen

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Fragen zur Pflegeausbildung

Häufig gestellte Fragen rund um die Ausbildung nach Pflegeberufegesetz in Niedersachsen

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Finanzierungsverfahren

Grundlegendes zum Finanzierungsverfahren für Pflegeschulen nach § 9 PflBG in freier Trägerschaft

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Umsatzsteuerbefreiungsverfahren

Umsatzsteuerbefreiungsverfahren für Leistungen im Bereich der Ausbildung zu den Pflegeberufen gemäß § 4 Nr. 21 UStG

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