Betriebsanweisungen für den Bereich Hauswirtschaft/Ernährung
Nach der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung verschiedener technischer und organisatorischer Maßnahmen, bleiben immer noch Restgefährdungen, die nur der Mensch durch richtiges Verhalten verhindern kann. Um alle Beschäftigten einheitlich unterweisen zu können und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich jederzeit dem Bereich entsprechend über die Gefährdungen und Maßnahmen zu informieren, müssen Betriebsanweisungen ausgehängt werden.
Diese Betriebsanweisungen müssen die Bereiche, Maschinen, Anlagen und Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe und ggf. Biostoffe oder PSA abdecken. (Links sind zwei verschiedene Formen/Bereiche zu sehen)
Betriebsanweisungen für Geräte, Maschinen, Anlagen im WORD docx Format:
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen gem. § 14 (1) Gefahrstoffverordnung
Nutzen Sie bitte bei der Suche nach Betriebsanweisungen für Gemische und Zubereitungen, wie z. B. Spiritus oder diverse Reinigungsmittel, die aktuelle WINGISOnline-Datenbank der BG- Bau oder den Service der BGHM und der RCI GisChem.
Sie gelangen auf die Webseiten der Berufsgenossenschaften mit der Möglichkeit, Word oder PDF-Texte zu generieren sowie weitere Informationen zu erhalten.
Siehe auch
Weitere Betriebsanweisungen finden Sie auf in einem anderen Bereich dieser Webseite unter Betriebsanweisungen von A-Z