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Was ist eine Hörschädigung?

Es wird zwischen zwischen folgenden Arten von Hörschädigung unterschieden: Schallempfindungsstörungen betreffen das Innenohr. Häufig sind die Sinneszellen in der Hörschnecke teilweise oder umfänglich zerstört. Der Schall kann dadurch nur unvollständig über die Nervenbahnen an das Gehirn weitergeleitet werden.

Seltener sind Schallleitungsstörungen, bei denen Außen- oder Mittelohr betroffen sind. Dabei kann z.B. eine Entzündung des Gehörgangs vorliegen oder das Trommelfell kann eingerissen sein. Deswegen werden akustische Reize nur gedämpft übertragen.

Bei auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen sind die Verarbeitungsprozesse in der Hörbahn und/oder die Hörwahrnehmung im Zentralhirn beeinträchtigt. Oftmals liegt eine Hörauffälligkeit bei normalem peripheren Gehör vor.

Je nach Ausprägung der Hörschädigung gibt es folgende Kategorien:

  • geringgradig schwerhörig (Hörverlust zwischen 20 und 40 dB)
  • mittelgradig schwerhörig (Hörverlust zwischen 40 und 60 dB)
  • hochgradige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (Hörverlust lzwischen 60 und 80 dB)
  • Taubheit (Hörverlust 90 dB)

Des Weiteren wird unterschieden, ob der Eintritt der Hörschädigung prä- oder postnatal aufgetreten ist.

Das Vorliegen einer Hörschädigung beeinträchtigt oft auch die Sprachkompetenz und Kommunikation in einer hörenden Gesellschaft.