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Individuelle Lernentwicklung

Aufgrund der Heterogenität der Lerngruppen ist es besonders wichtig zu wissen, wie die optimale Entwicklung der individuellen Kompetenzen ermöglicht werden kann.

In § 54 Niedersächsisches Schulgesetz ist das Ziel der begabungsgerechten individuellen Förderung verankert. An den Schulen wird daher mit einer Unterrichtsgestaltung gearbeitet, die den individuellen Lern- und Entwicklungsbedingungen Rechnung trägt. Dafür wird die individuelle Lernentwicklung (ILE) fortlaufend erhoben, reflektiert und dokumentiert. Diese Dokumentation enthält Aussagen:

  • zu der bisherigen individuellen Lernentwicklung,
  • zur Lernausgangslage,
  • zu Stärken und Schwächen, auch im Arbeitsverhalten und Sozialverhalten,
  • zu den im Planungszeitraum angestrebten Zielen,
  • zu den Maßnahmen (Förderung und Forderung), mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen,
  • zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs durch die Lehrkraft sowie durch die Schülerin oder den Schüler.

Die Dokumentation erfolgt mindestens zweimal im Schuljahr und wird häufig auf einem Kompetenzraster (ILE-Bogen) festgehalten. Dieses Dokument wird über mehrere Schuljahre geführt, sodass die Kompetenzentwicklung jahrgangsübergreifend abgelesen werden kann. Andere Formen sind schülerbezogene Lernberichte oder fortlaufend zusammengeführte Protokolle von Pädagogischen Konferenzen. Beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule verbleibt die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung in der Schülerakte und wird somit an die aufnehmende Schule weitergereicht.

Die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fließt in die konkrete Unterrichtsplanung und -durchführung ein. So wird sichergestellt, dass – auch bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen – alle Schülerinnen und Schüler bei der Arbeit an demselben Lerngegenstand den bestmöglichen Lerngewinn erzielen.