Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im jeweiligen Förderschwerpunkt umschreibt individuelle Förderbedürfnisse im Sinne erzieherischer und unterrichtlicher Erfordernisse, deren Einlösung eine spezielle sonderpädagogische Unterstützung oder Intervention erfordert.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist bei den Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie im Unterricht zusätzliche sonderpädagogische Maßnahmen benötigen. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird dabei von unterschiedlichen Faktoren bestimmt und ist vielfältig beeinflussbar. Körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie soziale und wirtschaftliche Belastungen und Benachteiligungen können zu Verzögerungen oder Einschränkungen in der Entwicklung führen. Daraus kann sich ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ergeben.
Die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung ist durch ein festgelegtes Verfahren geregelt, an dem die Erziehungsberechtigten, die zuständigen Lehrkräfte der Schule sowie eine Förderschullehrkraft beteiligt sind. Im Verlauf dieses Verfahrens wird ermittelt, ob und wenn ja in welchem Förderschwerpunkt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht.
Es bestehen folgende Schwerpunkte sonderpädagogischer Unterstützung:
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören ist bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Hörens und der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung in der Regel gegeben.
Der Bildungsauftrag hier Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen aller Arten und Grade die Umwelt zu erschließen und die Entwicklung von Orientierung und situationsangemessenem Verhalten bei Anforderungen des Alltags in bekannter und unbekannter Umgebung zu fördern sowie die Entfaltung einer selbstbewussten Persönlichkeit zu stärken.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung des sinnhaften Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Unterricht- und Schulleben der allgemeinbildenden Schule gefährdet ist.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die auf Grund von Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass ihre Teilhabe am Unterricht- und Schulleben der allgemeinbildenden Schule gefährdet ist.
Ausdrücklich sind Schülerinnen und Schüler einbezogen, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in allen Entwicklungs- und Lebensbereichen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Medizinisch-therapeutische, pflegerische, technische, psychologische und soziale Kompetenzen können erforderlich sein, um die notwendige sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht zu gewährleisten.
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Vielfach wird die Lern- und Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen durch körperliche, psychische und soziale Bedingungen und Beeinträchtigungen in individueller Ausprägung zusätzlich erschwert.
Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen benötigen spezielle Hilfen, um sich in einer entwicklungsfördernden Umgebung mit sich selbst und ihrer psychosozialen Umwelt auseinander zu setzen und sich schulischen Herausforderungen zu stellen. Ziel ist die Heranführung an die Bildungsgänge der Grundschule oder der Hauptschule.