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Förderschwerpunkt Hören

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören ist bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Hörens und der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung in der Regel gegeben.

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich des Hörens, der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung, der Kommunikation, des Spracherwerbs sowie des Umgangs mit einer Hörschädigung auf eine ihren persönlichen Bedingungen entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie strebt die bestmögliche Entwicklung der Hörfähigkeit, der Wahrnehmung und Kommunikation sowie der Laut- und Schriftsprachkompetenz an. Sie soll die Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen zur Eingliederung und Teilhabe in die Welt der Hörenden befähigen und auf die Gemeinschaft von Menschen mit Hörschädigungen vorbereiten. Sonderpädagogische Förderung trägt zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung bei, vor allem durch die Gestaltung vielfältiger Kontakte zu anderen Menschen.