Förderung besonderer Begabung
Das Recht auf eine begabungsgerechte individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers ist im Niedersächsischen Schulgesetz verankert. Unterschiedliche Bildungsvoraussetzungen sollen durch besondere Fördermaßnahmen ausgeglichen werden. Hierzu gehört auch die besondere Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern.
Diesem Anspruch kann besonders dann entsprochen werden, wenn den Schülerinnen und Schülern differenzierte und entwicklungsbegünstigende schulische Lern- und Leistungsbedingungen geboten werden. Dabei sollten individuelle Voraussetzungen und die Eigenverantwortung hinsichtlich des Bildungsprozesses seitens der Lernenden im Vordergrund stehen. Dies kann durch verschiedene, individuell angepasste schulische und außerschulische Maßnahmen gefördert und unterstützt werden.
In Niedersachsen haben sich landesweit Grundschulen und weiterführende Schulen zu so genannten Kooperationsverbünden zusammengeschlossen und gemeinsam Konzepte entwickelt, mit denen besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt, individuell gefördert und umfassend integriert werden. Dazu gehört auch eine intensive Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Elterninitiativen und außerschulischen Einrichtungen, die grundsätzlich am Wohl der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet ist.
Die Kooperationsverbünde werden durch speziell ausgebildete Fachberaterinnen und Fachberater der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung unterstützt, die über das Beratungs- und Unterstützungssystem (B&U)angefordert werden können.
Weitergehende Informationen befinden sich im Internetangebot des Niedersächsischen Kultusministeriums, das Sie über den Link in der rechten Spalte aufrufen können.